Erstgespräch anfragen Login: CAPSIVERA OnlineakteLogin: CAPSIVERA Connect
  1. Startseite
  2. Wissen
  3. Glossar
  4. Personengesellschaft

Steuer-Glossar

Personengesellschaft

Stand: 20.09.2026

Eine Personengesellschaft ist der Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zu einem gemeinsamen Zweck. Zu den Personengesellschaften zählen die GbR, die OHG, die KG und die Partnerschaftsgesellschaft (PartG). Sie ist steuerlich transparent: Nicht die Gesellschaft selbst zahlt Einkommensteuer, sondern der Gewinn wird den Gesellschaftern zugerechnet und bei ihnen mit der Einkommensteuer erfasst. Gewerblich tätige Personengesellschaften unterliegen der Gewerbesteuer, profitieren dabei aber vom Freibetrag von 24.500 Euro nach § 11 GewStG. Bei der Haftung gilt: In GbR und OHG haften die Gesellschafter grundsätzlich persönlich und unbeschränkt.

Mehr dazu: Rechtsform wählen 2026

Kurz erklärt am Beispiel

Zwei Partner gründen eine OHG; der Gewinn wird ihnen anteilig zugerechnet und bei jedem persönlich mit der Einkommensteuer versteuert.

Weitere Begriffe

Zum Glossar A–Z

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

Reden wir über Ihr Geschäft.

Erstgespräch anfragen, ehrliche Einschätzung bekommen, Festpreis statt Stundenabrechnung. Baustelle oder Livestream – egal.

Erstgespräch anfragen

Frag die CAPSIVERA-KI

Steuerfragen für Handwerk, Gebäudedienstleistung & Content Creator – belegt aus unseren Ratgebern, mit Quellen.