Eine Personengesellschaft ist der Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zu einem gemeinsamen Zweck. Zu den Personengesellschaften zählen die GbR, die OHG, die KG und die Partnerschaftsgesellschaft (PartG). Sie ist steuerlich transparent: Nicht die Gesellschaft selbst zahlt Einkommensteuer, sondern der Gewinn wird den Gesellschaftern zugerechnet und bei ihnen mit der Einkommensteuer erfasst. Gewerblich tätige Personengesellschaften unterliegen der Gewerbesteuer, profitieren dabei aber vom Freibetrag von 24.500 Euro nach § 11 GewStG. Bei der Haftung gilt: In GbR und OHG haften die Gesellschafter grundsätzlich persönlich und unbeschränkt.
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Kurz erklärt am Beispiel
Zwei Partner gründen eine OHG; der Gewinn wird ihnen anteilig zugerechnet und bei jedem persönlich mit der Einkommensteuer versteuert.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.