Das Nachweisgesetz (NachwG) verpflichtet Arbeitgeber, die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses niederzulegen und den Beschäftigten auszuhändigen – etwa Beginn, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Kündigungsfristen. Für den Nachweis gelten gestaffelte Fristen: Einige Angaben sind spätestens am ersten Arbeitstag, weitere innerhalb von sieben Kalendertagen und die übrigen spätestens einen Monat nach Beginn der Beschäftigung mitzuteilen. Seit dem 1. Januar 2025 ist der Nachweis auch in Textform (zum Beispiel elektronisch) zulässig; zuvor war die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift zwingend vorgeschrieben.
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Kurz erklärt am Beispiel
Wer einen Mitarbeiter einstellt, muss die wesentlichen Arbeitsbedingungen dokumentieren und aushändigen – seit 2025 ist dafür auch die Textform, etwa per E-Mail, ausreichend.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.