Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, deren regelmäßiger Monatsverdienst eine gesetzliche Grenze nicht übersteigt. Seit 2025 ist diese Verdienstgrenze dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt (Mindestlohn × 130 ÷ 3) und beträgt 2026 monatlich 603 € (2025: 556 €). Für den Arbeitnehmer ist der Verdienst weitgehend steuer- und abgabenfrei; der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale. Es besteht Rentenversicherungspflicht, von der man sich auf Antrag befreien lassen kann.
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Kurz erklärt am Beispiel
Wer 2026 dauerhaft 603 € im Monat verdient, bleibt im Minijob; ab 603,01 € beginnt der Midijob mit anteiligen Sozialabgaben.
Weitere Begriffe
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.