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Steuer-Glossar

Kleinunternehmerregelung

Stand: 20.09.2026

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Unternehmer mit geringen Umsätzen von der Umsatzsteuer. Seit 2025 gelten die Grenzen 25.000 € (Vorjahr) und 100.000 € (laufendes Jahr). Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und haben keinen Vorsteuerabzug.

Mehr dazu: Kleinunternehmerregelung 2026: die 25.000-/100.000-€-Grenze · Umsatzsteuer & Reverse-Charge für Content Creator

Kurz erklärt am Beispiel

Ein Content Creator mit 20.000 € Vorjahresumsatz kann die Kleinunternehmerregelung nutzen und stellt Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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