Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Unternehmer mit geringen Umsätzen von der Umsatzsteuer. Seit 2025 gelten die Grenzen 25.000 € (Vorjahr) und 100.000 € (laufendes Jahr). Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und haben keinen Vorsteuerabzug.
Mehr dazu: Kleinunternehmerregelung 2026: die 25.000-/100.000-€-Grenze · Umsatzsteuer & Reverse-Charge für Content Creator
Kurz erklärt am Beispiel
Ein Content Creator mit 20.000 € Vorjahresumsatz kann die Kleinunternehmerregelung nutzen und stellt Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus.
Weitere Begriffe
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.