Erstgespräch anfragen Login: CAPSIVERA OnlineakteLogin: CAPSIVERA Connect
  1. Startseite
  2. Wissen
  3. Glossar
  4. Kleinbetragsrechnung

Steuer-Glossar

Kleinbetragsrechnung

Stand: 20.09.2026

Eine Kleinbetragsrechnung ist eine vereinfachte Rechnung bis zu einem Gesamtbetrag von 250 € brutto (§ 33 UStDV). Sie muss weniger Pflichtangaben enthalten als eine reguläre Rechnung: Name und Anschrift des leistenden Unternehmers, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, das Bruttoentgelt und der anzuwendende Steuersatz genügen. Nicht erforderlich sind unter anderem der Leistungsempfänger, eine fortlaufende Rechnungsnummer und der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag. Der Vorsteuerabzug bleibt trotzdem möglich.

Mehr dazu: E-Rechnung 2026: Fristen, Formate und was jetzt zu tun ist

Kurz erklärt am Beispiel

Ein Kassenbon über 45 € brutto mit ausgewiesenem Steuersatz reicht als Kleinbetragsrechnung für den Vorsteuerabzug.

Weitere Begriffe

Zum Glossar A–Z

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

Reden wir über Ihr Geschäft.

Erstgespräch anfragen, ehrliche Einschätzung bekommen, Festpreis statt Stundenabrechnung. Baustelle oder Livestream – egal.

Erstgespräch anfragen

Frag die CAPSIVERA-KI

Steuerfragen für Handwerk, Gebäudedienstleistung & Content Creator – belegt aus unseren Ratgebern, mit Quellen.