Eine Kleinbetragsrechnung ist eine vereinfachte Rechnung bis zu einem Gesamtbetrag von 250 € brutto (§ 33 UStDV). Sie muss weniger Pflichtangaben enthalten als eine reguläre Rechnung: Name und Anschrift des leistenden Unternehmers, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, das Bruttoentgelt und der anzuwendende Steuersatz genügen. Nicht erforderlich sind unter anderem der Leistungsempfänger, eine fortlaufende Rechnungsnummer und der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag. Der Vorsteuerabzug bleibt trotzdem möglich.
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Kurz erklärt am Beispiel
Ein Kassenbon über 45 € brutto mit ausgewiesenem Steuersatz reicht als Kleinbetragsrechnung für den Vorsteuerabzug.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.