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Steuer-Glossar

Kapitalgesellschaft

Stand: 20.09.2026

Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit; dazu zählen vor allem die GmbH, die UG (haftungsbeschränkt) und die AG. Anders als bei Personengesellschaften ist die Gesellschaft selbst Steuersubjekt: Ihr Gewinn unterliegt der Körperschaftsteuer von 15 % nach § 23 KStG, zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer, sowie der Gewerbesteuer. Für die Verbindlichkeiten haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen (Haftungsbeschränkung), nicht das Privatvermögen der Gesellschafter. Kapitalgesellschaften sind buchführungs- und bilanzierungspflichtig und müssen ihren Jahresabschluss offenlegen.

Mehr dazu: Rechtsform wählen 2026

Kurz erklärt am Beispiel

Der Gewinn einer GmbH wird mit 15 % Körperschaftsteuer plus Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer belastet – die Gesellschafter haften nur mit dem Gesellschaftsvermögen.

Weitere Begriffe

Zum Glossar A–Z

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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