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Steuer-Glossar

Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Stand: 20.09.2026

Der kalkulatorische Unternehmerlohn ist ein fiktiver Lohn für die Arbeitsleistung des Inhabers. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhält der Unternehmer kein festes Gehalt wie ein Angestellter – seine Vergütung steckt im Gewinn. Damit die Kalkulation den tatsächlichen Bedarf abbildet, wird ein angemessener Unternehmerlohn rechnerisch als Kostenbestandteil angesetzt, orientiert am Gehalt einer vergleichbaren angestellten Fachkraft. Er gehört zu den kalkulatorischen Kosten. Wird er weggelassen, erscheinen Stundensätze und Preise zu günstig, und der Betrieb erwirtschaftet in Wahrheit nicht genug, um die Arbeitszeit des Inhabers angemessen zu bezahlen.

Mehr dazu: Stundensatz richtig kalkulieren

Kurz erklärt am Beispiel

Ein Einzelunternehmer setzt in seiner Kalkulation das Gehalt an, das eine vergleichbare angestellte Fachkraft kosten würde – nur so deckt der Preis auch seine eigene Arbeitszeit.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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