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Steuer-Glossar

Jahresabschluss

Stand: 20.09.2026

Der Jahresabschluss besteht bei Einzelkaufleuten und Personenhandelsgesellschaften aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (§ 242 Abs. 3 HGB). Kapitalgesellschaften erweitern ihn um einen Anhang und – je nach Größe – einen Lagebericht (§ 264 HGB). Er dokumentiert die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zum Ende des Geschäftsjahres.

Kurz erklärt am Beispiel

Eine GmbH erstellt zum 31.12. Bilanz, GuV und Anhang; mittelgroße und große Gesellschaften ergänzen zusätzlich einen Lagebericht.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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