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Steuer-Glossar

Hinterziehungszinsen (§ 235 AO)

Stand: 28.10.2026

Allgemeine Information der Redaktion Team CAPSIVERA – keine Steuerberatung im Einzelfall, ohne Gewähr.

Hinterziehungszinsen sind Zinsen auf hinterzogene Steuern. Sie betragen 0,5 % für jeden vollen Monat, also 6 % im Jahr (§ 235 AO, § 238 Abs. 1 AO), und laufen vom Eintritt der Steuerverkürzung bis zur Zahlung. Zinsschuldner ist, zu dessen Vorteil die Steuer hinterzogen wurde.

Wichtige Werte 2026

Regel

Wert

Grundlage

Zinssatz

0,5 % je vollen Monat (6 % im Jahr)

§ 238 Abs. 1 AO

Bemessungsgrundlage

abgerundet auf einen durch 50 € teilbaren Betrag

§ 238 Abs. 2 AO

Nachzahlungszinsen zum Vergleich

0,15 % je Monat (1,8 % im Jahr)

§ 238 Abs. 1a AO

Anrechnung

Nachzahlungszinsen für denselben Zeitraum werden angerechnet

§ 235 Abs. 4 AO

So funktioniert es

  • Beginn: mit Eintritt der Verkürzung. Wäre die Steuer ohne die Hinterziehung erst später fällig geworden, zählt dieser spätere Zeitpunkt (§ 235 Abs. 2 AO).

  • Ende: mit der Zahlung. Für Zeiträume mit Säumniszuschlägen, Stundung oder Aussetzung der Vollziehung fallen keine Hinterziehungszinsen an (§ 235 Abs. 3 AO).

  • Selbstanzeige: Straffreiheit setzt voraus, dass auch die Hinterziehungszinsen fristgerecht gezahlt werden (§ 371 Abs. 3 AO).

  • Betriebsausgabe: Hinterziehungszinsen dürfen den Gewinn nicht mindern (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8a EStG).

Bei langen Zeiträumen werden die Zinsen erheblich: Nach acht bis zehn Jahren erreichen sie rund die Hälfte der ursprünglichen Steuer.

Typischer Fehler

Mit dem Satz für Nachzahlungszinsen rechnen. Die 0,15 % je Monat gelten nur für Zinsen nach § 233a AO, nicht für hinterzogene Steuern.

Mehr dazu

Kurz erklärt am Beispiel

Beispiel: Hinterzogen wurden 10.000 € Einkommensteuer. Vom Eintritt der Verkürzung bis zur Zahlung vergehen 30 volle Monate. Die Hinterziehungszinsen betragen 10.000 € × 0,5 % × 30 = 1.500 €. Mit dem Satz für Nachzahlungszinsen wären es nur 450 € gewesen.

Häufige Fragen

Wie hoch sind Hinterziehungszinsen?

0,5 % der hinterzogenen Steuer für jeden vollen Monat, also 6 % im Jahr (§ 235 in Verbindung mit § 238 Abs. 1 AO). Angefangene Monate zählen nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Hinterziehungszinsen und Nachzahlungszinsen?

Nachzahlungszinsen nach § 233a AO fallen auf jede spät festgesetzte Steuer an und betragen 0,15 % je Monat. Hinterziehungszinsen betreffen nur hinterzogene Steuern und betragen 0,5 % je Monat; bereits festgesetzte Nachzahlungszinsen für denselben Zeitraum werden angerechnet.

Kann ich Hinterziehungszinsen als Betriebsausgabe absetzen?

Nein. Hinterziehungszinsen dürfen den Gewinn nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8a EStG nicht mindern.

In diesen Beiträgen erklärt

Quellen

  1. § 235 AO – Verzinsung von hinterzogenen Steuern – gesetze-im-internet.de
  2. § 238 AO – Höhe und Berechnung der Zinsen – gesetze-im-internet.de

Weitere Begriffe

Zum Glossar A–Z

Hinweis:Verfasst von der Redaktion Team CAPSIVERA. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 28.10.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall und begründet kein Mandatsverhältnis. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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