Herstellungskosten sind die Aufwendungen für die Herstellung, Erweiterung oder wesentliche Verbesserung eines Vermögensgegenstands (§ 255 Abs. 2 HGB). Dazu gehören Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkosten. Abzugrenzen ist der Erhaltungsaufwand (z. B. Reparaturen), der sofort als Betriebsausgabe abziehbar ist, während Herstellungskosten über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Mehr dazu: Sofort absetzen oder 33 Jahre abschreiben
Kurz erklärt am Beispiel
Baut ein Betrieb eine Lagerhalle selbst, zählen Material, Löhne der Bauarbeiter und anteilige Gemeinkosten zu den Herstellungskosten; eine spätere Dachreparatur ist dagegen sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand.
Weitere Begriffe
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