Der Hebesatz ist der von jeder Gemeinde selbst festgelegte Prozentsatz, mit dem der Gewerbesteuer-Messbetrag multipliziert wird, um die zu zahlende Gewerbesteuer zu ermitteln (§ 16 GewStG). Er beträgt mindestens 200 % (§ 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG) und unterscheidet sich teils erheblich von Gemeinde zu Gemeinde – der Standort beeinflusst also unmittelbar die Steuerlast. Auch für die Grundsteuer setzen Gemeinden eigene Hebesätze fest.
Mehr dazu: Gewerbesteuer & Freibetrag im Handwerk
Kurz erklärt am Beispiel
Bei einem Messbetrag von 1.000 € und einem Hebesatz von 400 % beträgt die Gewerbesteuer 4.000 €.
Weitere Begriffe
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