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Steuer-Glossar

GmbH

Stand: 20.09.2026

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft und eine eigene juristische Person. Für Verbindlichkeiten haftet grundsätzlich nur die Gesellschaft mit ihrem Vermögen, nicht das Privatvermögen der Gesellschafter (Haftungsbeschränkung). Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 € (§ 5 GmbHG), von dem bei der Gründung mindestens die Hälfte eingezahlt sein muss. Die Gewinne der GmbH unterliegen der Körperschaftsteuer (15 %) zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer.

Mehr dazu: Werkstatt an die eigene GmbH vermietet? Betriebsaufspaltung

Kurz erklärt am Beispiel

Eine GmbH gerät in Zahlungsschwierigkeiten – die Gläubiger können auf das Gesellschaftsvermögen zugreifen, nicht aber auf das Privatvermögen der Gesellschafter.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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