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Steuer-Glossar

Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Stand: 20.09.2026

Die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ist die einfache Form der Gewinnermittlung: Gewinn = Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben, nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip. Sie ist zulässig für Freiberufler sowie für Gewerbetreibende, die nicht buchführungspflichtig sind – also unter 800.000 € Umsatz und unter 80.000 € Gewinn im Jahr (§ 141 AO) bleiben.

Mehr dazu: Ist- oder Soll-Versteuerung? Was für die Liquidität zählt · Handwerksbetrieb gründen: Rechtsform, Anmeldung & Steuern · Reinigungsfirma gründen: Steuern, Rechtsform und Anmeldung

Kurz erklärt am Beispiel

Ein Content Creator mit 60.000 € Umsatz ermittelt seinen Gewinn per EÜR – er stellt Einnahmen und Ausgaben gegenüber, eine doppelte Buchführung mit Bilanz ist nicht nötig.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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