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Steuer-Glossar

Einlage

Stand: 20.09.2026

Eine Einlage ist die Zuführung von Wirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen (§ 4 Abs. 1 EStG). Sie mindert den steuerlichen Gewinn, weil sich das Betriebsvermögen erhöht, ohne dass ein betrieblicher Ertrag vorliegt. Einlagen werden grundsätzlich mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Zuführung bewertet; für junge Wirtschaftsgüter gelten Sonderregeln.

Mehr dazu: Teilwert · Betriebsvermögen

Kurz erklärt am Beispiel

Bringt ein Gründer seinen privaten Pkw mit einem Teilwert von 8.000 € ins Betriebsvermögen ein, wird dieser Betrag als Einlage erfasst.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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