Die Einkommensteuer ist die Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen. Sie erfasst sieben Einkunftsarten (§ 2 EStG) – u. a. Gewerbebetrieb, selbständige und nichtselbständige Arbeit sowie Vermietung und Verpachtung. Der Steuersatz ist progressiv: Er steigt mit dem zu versteuernden Einkommen bis zum Spitzensteuersatz (§ 32a EStG); das Existenzminimum bleibt über den Grundfreibetrag steuerfrei.
Mehr dazu: Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG): Steuern vorziehen
Kurz erklärt am Beispiel
Ein Selbständiger mit 45.000 € zu versteuerndem Einkommen zahlt nicht auf den ganzen Betrag denselben Satz – durch den progressiven Tarif steigt der Steuersatz nur auf die jeweils höheren Einkommensteile.
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