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Steuer-Glossar

Einkommensteuer

Stand: 20.09.2026

Die Einkommensteuer ist die Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen. Sie erfasst sieben Einkunftsarten (§ 2 EStG) – u. a. Gewerbebetrieb, selbständige und nichtselbständige Arbeit sowie Vermietung und Verpachtung. Der Steuersatz ist progressiv: Er steigt mit dem zu versteuernden Einkommen bis zum Spitzensteuersatz (§ 32a EStG); das Existenzminimum bleibt über den Grundfreibetrag steuerfrei.

Mehr dazu: Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG): Steuern vorziehen

Kurz erklärt am Beispiel

Ein Selbständiger mit 45.000 € zu versteuerndem Einkommen zahlt nicht auf den ganzen Betrag denselben Satz – durch den progressiven Tarif steigt der Steuersatz nur auf die jeweils höheren Einkommensteile.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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