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Steuer-Glossar

Eigenbeleg

Stand: 20.09.2026

Ein Eigenbeleg ist ein selbst erstellter Ersatzbeleg, mit dem eine Betriebsausgabe nachgewiesen wird, wenn der ursprüngliche Fremdbeleg fehlt oder verloren gegangen ist (Grundsatz „keine Buchung ohne Beleg"). Er sollte die wesentlichen Pflichtangaben enthalten: Zahlungsempfänger, Art und Grund der Ausgabe, Datum, Betrag sowie Datum und Unterschrift des Ausstellers. Der Eigenbeleg ist die Ausnahme und sollte nur bei geringen Beträgen und in begründeten Einzelfällen verwendet werden; ein Vorsteuerabzug ist aus einem Eigenbeleg grundsätzlich nicht möglich, da hierfür eine ordnungsgemäße Rechnung des Leistenden erforderlich ist.

Mehr dazu: Verpflegungsmehraufwand 2026: Pauschalen und Kürzungen · E-Rechnung 2026: Fristen, Formate und was jetzt zu tun ist

Kurz erklärt am Beispiel

Für ein Parkticket über 3,50 € fehlt der Automatenbeleg. Der Unternehmer erstellt einen Eigenbeleg mit Datum, Betrag, Anlass und Unterschrift und bucht die Ausgabe als Betriebsausgabe (ohne Vorsteuerabzug).

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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