Die degressive Abschreibung verteilt die Anschaffungskosten nicht gleichmäßig, sondern mit fallenden Jahresbeträgen: Der Abschreibungssatz wird jährlich auf den Restbuchwert angewendet. Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, ist sie wieder zulässig – mit maximal 30 % im Jahr (dem Dreifachen der linearen AfA, gedeckelt auf 30 %).
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Kurz erklärt am Beispiel
Eine Maschine für 100.000 € wird im ersten Jahr mit 30 % (30.000 €) abgeschrieben, im zweiten Jahr mit 30 % des Restwerts (21.000 €) usw. – der hohe Aufwand kommt früh.
Weitere Begriffe
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