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Steuer-Glossar

Degressive AfA

Stand: 20.09.2026

Die degressive Abschreibung verteilt die Anschaffungskosten nicht gleichmäßig, sondern mit fallenden Jahresbeträgen: Der Abschreibungssatz wird jährlich auf den Restbuchwert angewendet. Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, ist sie wieder zulässig – mit maximal 30 % im Jahr (dem Dreifachen der linearen AfA, gedeckelt auf 30 %).

Mehr dazu: Degressive Abschreibung: Der Investitions-Booster · Degressive AfA & Investitionsabzugsbetrag 2026 clever nutzen · E-Auto im Betrieb: 75 Prozent im ersten Jahr

Kurz erklärt am Beispiel

Eine Maschine für 100.000 € wird im ersten Jahr mit 30 % (30.000 €) abgeschrieben, im zweiten Jahr mit 30 % des Restwerts (21.000 €) usw. – der hohe Aufwand kommt früh.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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