E-Auto: 75 Prozent im ersten Jahr
75 Prozent im Anschaffungsjahr, danach 10/5/5/3/2 Prozent – ohne Zwölftelung und laut BMF auch für Gebrauchte (§ 7 Abs. 2a EStG, BMF an ZDK vom 06.11.2025).
Wissen · Investition & Abschreibung
Wie die arithmetisch-degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2a EStG funktioniert, für welche Fahrzeuge sie gilt – und warum die Kombination mit dem Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG im ersten Jahr auf rund 87,5 Prozent führt.
Kostenloses ErstgesprächDie 75 Prozent sind keine zusätzliche Förderung, sondern eine Vorverlagerung. Über sechs Jahre schreibst du exakt 100 Prozent ab — nur eben deutlich früher. Der Vorteil ist Liquidität und Zinseffekt, nicht eine höhere Gesamtabschreibung.
Keine Zwölftelung im Anschaffungsjahr bedeutet: Eine Auslieferung am 20. Dezember bringt denselben Abzug wie eine im Januar. Das macht das Lieferdatum zu einer steuerlich relevanten Größe — in beide Richtungen.
Kumuliert bis zum Ende des Anschaffungsjahres: 30.000 Euro plus 22.500 Euro = 52.500 Euro. Das sind 87,5 Prozent der Anschaffungskosten — verteilt auf zwei Veranlagungszeiträume. In den Jahren 2028 bis 2032 folgen 10, 5, 5, 3 und 2 Prozent von 30.000 Euro, also 3.000, 1.500, 1.500, 900 und 600 Euro.
Die 75-Prozent-Staffel und die Kombination mit dem Investitionsabzugsbetrag – jeweils in rund einer Minute erklärt.
75 Prozent im Anschaffungsjahr, danach 10/5/5/3/2 Prozent – ohne Zwölftelung und laut BMF auch für Gebrauchte (§ 7 Abs. 2a EStG, BMF an ZDK vom 06.11.2025).
Warum nur die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG ausgeschlossen ist – und wie die Kombination mit dem IAB auf 87,5 Prozent führt (§ 7 Abs. 2a EStG, § 7g Abs. 1 und 2 EStG).