Zum Betriebsvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb dienen. Notwendiges Betriebsvermögen wird zu mehr als 50 % betrieblich genutzt und ist zwingend zuzuordnen; gewillkürtes Betriebsvermögen (betriebliche Nutzung zwischen 10 % und 50 %) kann der Unternehmer dem Betrieb zuordnen. Wirtschaftsgüter mit einer betrieblichen Nutzung unter 10 % zählen dagegen zum Privatvermögen.
Kurz erklärt am Beispiel
Ein Transporter, der zu 80 % für Aufträge und zu 20 % privat gefahren wird, gehört zum notwendigen Betriebsvermögen.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.