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Steuer-Glossar

Bauleistung

Stand: 28.10.2026

Allgemeine Information der Redaktion Team CAPSIVERA – keine Steuerberatung im Einzelfall, ohne Gewähr.

Eine Bauleistung ist jede Leistung, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dient, mit Ausnahme reiner Planungs- und Überwachungsleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG). Der Begriff entscheidet über die Steuerschuldumkehr, die Bauabzugsteuer von 15 % (§ 48 EStG) und die Zugehörigkeit zum Baugewerbe.

Wichtige Werte 2026

Regel

Wert

Grundlage

Bauabzugsteuer ohne Freistellungsbescheinigung

15 % der Gegenleistung inkl. Umsatzsteuer

§ 48 EStG

Freigrenze Bauabzugsteuer

5.000 € im Jahr je Leistungsempfänger

§ 48 Abs. 2 EStG

Bescheinigung USt 1 TG

höchstens 3 Jahre gültig

§ 13b Abs. 5 UStG

Reparatur und Wartung bis

500 € netto keine Bauleistung (Verwaltungsauffassung)

Abschn. 13b.2 UStAE

So funktioniert es

  • Bauleistungen wirken auf die Substanz eines Bauwerks. Als Grundstück gelten auch Anlagen, die auf Dauer eingebaut sind und nicht ohne Zerstörung entfernt werden können.

  • Typisch: Dach-, Fenster-, Elektro-, Heizungs-, Maler-, Fliesen- und Abbrucharbeiten. Keine Bauleistung: reine Materiallieferung, Planung, Bauüberwachung, Gerätevermietung ohne Personal.

  • Erbringt der Auftraggeber selbst nachhaltig Bauleistungen, schuldet er die Umsatzsteuer (§ 13b Abs. 5 UStG).

  • Betriebe, die überwiegend Bauleistungen erbringen, gehören zum Baugewerbe, mit Sofortmeldepflicht, SOKA-BAU und Saison-Kurzarbeitergeld (§ 101 Abs. 2 SGB III).

Typischer Fehler

Eine reine Materiallieferung an einen Bauunternehmer wird netto mit § 13b-Hinweis abgerechnet. Lieferungen ohne Einbau sind keine Bauleistung, es fällt reguläre Umsatzsteuer an.

Mehr dazu

Kurz erklärt am Beispiel

Beispiel: Ein Fliesenleger verlegt für einen Generalunternehmer mit gültiger USt 1 TG Fliesen in einem Neubau für 12.000 € netto. Das ist eine Bauleistung an einen Bauleister. Er schreibt eine Nettorechnung mit dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“, der Generalunternehmer meldet 2.280 € Umsatzsteuer an. Liefert der Fliesenleger dieselben Fliesen nur ohne Verlegung, rechnet er mit 19 % Umsatzsteuer ab.

Häufige Fragen

Was zählt als Bauleistung?

Alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG, § 48 Abs. 1 EStG). Planungs- und Überwachungsleistungen sowie reine Materiallieferungen gehören nicht dazu.

Ist eine kleine Reparatur eine Bauleistung?

Nach Verwaltungsauffassung nicht, wenn das Nettoentgelt für den einzelnen Reparatur- oder Wartungsauftrag höchstens 500 € beträgt. Dann wird regulär mit Umsatzsteuer abgerechnet.

Was ist der Unterschied zwischen § 13b UStG und Bauabzugsteuer bei Bauleistungen?

§ 13b UStG verlagert die Umsatzsteuer auf einen Auftraggeber, der selbst Bauleistungen erbringt. Die Bauabzugsteuer verpflichtet jeden unternehmerischen Auftraggeber, 15 % einzubehalten, wenn keine Freistellungsbescheinigung vorliegt. Beides kann im selben Auftrag zusammentreffen.

Quellen

  1. § 13b UStG – gesetze-im-internet.de
  2. § 48 EStG – gesetze-im-internet.de
  3. § 101 SGB III – gesetze-im-internet.de

Weitere Begriffe

Zum Glossar A–Z

Hinweis:Verfasst von der Redaktion Team CAPSIVERA. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 28.10.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall und begründet kein Mandatsverhältnis. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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