Außergewöhnliche Belastungen sind zwangsläufige, außergewöhnlich hohe private Aufwendungen, die einen Steuerpflichtigen stärker treffen als die überwiegende Mehrheit vergleichbarer Personen (§ 33 EStG). Typische Fälle sind Krankheits-, Pflege- oder Bestattungskosten. Steuerlich abziehbar ist nur der Teil, der die individuelle zumutbare Belastung übersteigt; diese richtet sich nach Einkommen, Familienstand und Zahl der Kinder.
Kurz erklärt am Beispiel
Bei 4.000 € selbst getragenen Krankheitskosten und einer zumutbaren Belastung von 1.500 € wirken sich 2.500 € steuermindernd aus.
Weitere Begriffe
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.