Anlagevermögen sind Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind, dem Betrieb dauerhaft zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB) – etwa Maschinen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung oder Gebäude. Man unterscheidet abnutzbares Anlagevermögen, das über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben wird (AfA), und nicht abnutzbares Anlagevermögen wie Grund und Boden oder Beteiligungen.
Mehr dazu: Degressive Abschreibung: Der Investitions-Booster · Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) richtig abschreiben
Kurz erklärt am Beispiel
Eine Werkstattmaschine dient dem Betrieb über Jahre – sie gehört ins Anlagevermögen und wird über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben.
Weitere Begriffe
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