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Steuer-Glossar

Anlagevermögen

Stand: 20.09.2026

Anlagevermögen sind Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind, dem Betrieb dauerhaft zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB) – etwa Maschinen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung oder Gebäude. Man unterscheidet abnutzbares Anlagevermögen, das über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben wird (AfA), und nicht abnutzbares Anlagevermögen wie Grund und Boden oder Beteiligungen.

Mehr dazu: Degressive Abschreibung: Der Investitions-Booster · Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) richtig abschreiben

Kurz erklärt am Beispiel

Eine Werkstattmaschine dient dem Betrieb über Jahre – sie gehört ins Anlagevermögen und wird über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben.

Weitere Begriffe

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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