Abschreibung – steuerlich Absetzung für Abnutzung (AfA) – verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren Wirtschaftsguts über dessen betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (§ 7 EStG). Statt die Kosten sofort abzuziehen, wird jährlich nur ein Teil als Betriebsausgabe erfasst. Die Nutzungsdauer richtet sich regelmäßig nach den amtlichen AfA-Tabellen.
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Kurz erklärt am Beispiel
Eine Maschine für 50.000 € mit zehn Jahren Nutzungsdauer wird linear mit 5.000 € pro Jahr abgeschrieben.
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