Der Bruttolistenpreis ist der vom Hersteller empfohlene inländische Listenpreis eines Fahrzeugs im Zeitpunkt der Erstzulassung – inklusive Umsatzsteuer und Sonderausstattung, abgerundet auf volle 100 €. Er ist die Bemessungsgrundlage für die 1-%-Regelung, nicht der tatsächlich gezahlte (Rabatt-)Kaufpreis.
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Kurz erklärt am Beispiel
Ein Wagen wird für 35.000 € mit Rabatt gekauft, der Listenpreis liegt aber bei 40.000 €. Für die 1-%-Regelung zählen die 40.000 € – also 400 € geldwerter Vorteil pro Monat.
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