Das Elektrohandwerk boomt: Wallboxen, Photovoltaik, Speicher und Smart Home sorgen für volle Auftragsbücher – und für steuerliche Fragen, die es in sich haben. Wir sind darauf spezialisiert.
PV, Wallboxen, Smart-Home — wir kennen die USt-Sonderfälle.
0-Prozent-USt-Regel für PV-Anlagen, KfW-Wallbox-Förderungen, Smart-Home als Beratungsleistung — Themen, bei denen eine Allgemein-Kanzlei oft passen muss. Wir nicht.
Unsere Leistungen für Ihren Betrieb
Laufende Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung der Monteure und Azubis
Jahresabschluss und betriebliche Steuern
Beratung bei Anzahlungen, Teilrechnungen und Gewährleistung
Eine Allgemein-Kanzlei lernt PV-USt und Wallbox-Förderung beim Jahresabschluss. Wir wenden beides täglich an — und wir wissen, wo die aktuellen BMF-Schreiben stehen.
Steuerliche Besonderheiten
Typische Themen im Elektrohandwerk:
Reverse-Charge nach § 13b UStG bei Bauleistungen (z. B. fest verbaute Anlagen)
Bauabzugsteuer § 48 EStG und Freistellungsbescheinigung
Nullsteuersatz und Besonderheiten bei Photovoltaik-Anlagen
Anzahlungen und Teilzahlungen richtig verbuchen
Diese Themen prägen die Steuer-Welt des Elektrohandwerks.
Photovoltaik-Anlagen (§ 12 Abs. 3 UStG): Nullsteuersatz seit 2023 für PV-Anlagen bis 30 kWp am Wohngebäude. Wir kennen die Anwendungsschreiben des BMF und die Übergangskonstellationen bei Altanlagen.
Wallboxen und Ladestationen (Förderung): USt-Behandlung je nach Auftraggeber, KfW-Zuschuss für Unternehmen, AfA-Sätze. Wir richten die Buchung so ein, dass alle Förderungen sauber ankommen.
Smart-Home und Beratungsleistungen (sonstige Leistung): Wo endet die Werklieferung, wo beginnt die sonstige Leistung? Die richtige Einordnung entscheidet über Ort, Zeitpunkt und Höhe der Umsatzsteuer.
Werkstatt und Werkzeug (§ 7 EStG): Bagatellgrenze, Sammelposten, Geringwertige Wirtschaftsgüter — wir trennen sauber zwischen Aufwand und Anlagevermögen und optimieren die AfA-Wahl.
Reverse-Charge bei Großaufträgen (§ 13b UStG): Sobald Sie als Subunternehmer auf einer Baustelle arbeiten oder selbst Sub-Sub einbinden: § 13b ist Pflichtthema — wir checken jeden Vertrag im Voraus.
E-Mobilität für Mitarbeiter (Lohnoptimierung): Firmen-E-Auto, Ladekarten, steuerfreier Aufladestrom-Pauschalbetrag — clevere Bausteine, mit denen Sie Fachkräfte halten, ohne mehr Brutto zu zahlen.
IAB für Werkstattausstattung (§ 7g EStG): Bis zu 50 Prozent vor der Anschaffung absetzen: Werkzeug, Messgeräte, Servicewagen. Wir berechnen den optimalen IAB und behalten die 3-Jahres-Frist im Blick.
Förderprogramme KfW, BAFA, NRW.BANK (Liquidität): Welche Förderung passt zu welcher Investition, und wie ist die korrekte ertrag- und umsatzsteuerliche Behandlung? Wir lotsen Sie durch den Antrags-Dschungel.
Messtechnik und Einspeisung im Video
Häufige Fragen
Fällt bei der Wallbox-Installation § 13b an?
Bei fest mit dem Gebäude verbundenen Installationen kann Reverse-Charge greifen, wenn der Auftraggeber selbst Bauleistender ist. Das prüfen wir im Einzelfall.
Verwandte Themen
§ 13b UStG Bauleistungen
Bei Bauleistungen zwischen Bauunternehmern schuldet nicht der Leistende, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer – das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG.
Weiterlesen →RatgeberBauabzugsteuer § 48 EStG
Wer Bauleistungen bezieht, muss 15 % vom Rechnungsbetrag ans Finanzamt abführen – es sei denn, eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG liegt vor.
Weiterlesen →RatgeberNullsteuersatz Photovoltaik
Für kleine PV-Anlagen bis 30 kWp gilt beim Kauf 0 % Umsatzsteuer und bei den Erträgen eine Einkommensteuerbefreiung. Was das für Betreiber und Elektrobetriebe bedeutet.
Weiterlesen →RatgeberGeringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Werkzeug, Kleingeräte, Büroausstattung: Viele Anschaffungen im Handwerk lassen sich sofort abschreiben, statt sie über Jahre zu verteilen. Wir erklären die Wertgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und wann sich Sofortabschreibung oder Sammelposten lohnen.
Weiterlesen →RatgeberInvestitionsabzugsbetrag (§ 7g)
Mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) können Handwerksbetriebe bis zu 50 % einer geplanten Investition steuerlich schon abziehen, bevor die Maschine oder der Transporter überhaupt gekauft ist. Richtig genutzt spart das bares Geld – aber nur, wenn er rechtzeitig geplant wird.
Weiterlesen →RatgeberDATEV Branchenpaket Bau und Handwerk
Die Standard-BWA zeigt Ihnen, ob am Monatsende ein Plus oder Minus steht. Für einen Bau- oder Handwerksbetrieb reicht das nicht. Sie müssen wissen, ob Ihr Stundenverrechnungssatz die Kosten deckt, wie produktiv Ihre Kolonne arbeitet und ob Ihre Kalkulation noch zur Realität passt. Genau hier setzt das DATEV Branchenpaket Bau und Handwerk an – eine speziell auf die Finanzbuchführung dieser Branche zugeschnittene Auswertungslösung.
Weiterlesen →Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.