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Der Stundenverrechnungssatz einer Reinigungsfirma liegt deutlich über dem Tariflohn. Im Rechenbeispiel unten werden aus 15,00 € Tariflohn der Lohngruppe 1 (Lohntarifvertrag Gebäudereinigung, § 3, gültig ab 1. Januar 2026) rund 32,77 € netto je produktive Stunde. Das Schema: Tariflohn, Ausfallzeiten, Lohnnebenkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Abgrenzung: Dieser Beitrag kalkuliert speziell für Reinigungsfirmen. Verwandte Beiträge: Stundenverrechnungssatz im Handwerk, Stundensatz kalkulieren (allgemein, auch Solo).
Das Kalkulationsschema im Überblick
Der Stundenverrechnungssatz ist der Preis, den Sie einem Kunden für eine Arbeitsstunde berechnen. Er muss alle Kosten des Betriebs decken und einen Gewinn enthalten. In der Gebäudereinigung bietet sich ein Aufbau in fünf Schritten an:
Tariflohn der passenden Lohngruppe
Ausfallzeiten: Urlaub, Feiertage, Krankheit werden bezahlt, aber nicht beim Kunden geleistet
Lohnnebenkosten: Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Umlagen, Berufsgenossenschaft
Gemeinkosten: alle Kosten, die keinem einzelnen Objekt direkt zuzuordnen sind
Wagnis und Gewinn
Das Ergebnis ist ein Nettopreis. Umsatzsteuer kommt hinzu. Ist der Kunde selbst eine Reinigungsfirma, gilt oft die Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG. Einen allgemeinen Rechner finden Sie unter Stundenverrechnungssatz-Rechner.
Tariflohn und Ausfallzeiten
Schritt 1: Tariflohn und Zuschläge
Ausgangspunkt ist der Stundenlohn der Lohngruppe. Ab 1. Januar 2026 sind das unter anderem:
Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung): 15,00 €
Lohngruppe 4 (Bauschlussreinigung, Vorarbeitende): 16,66 €
Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung): 18,40 €
Die Lohngruppen 1 und 6 sind Mindestlöhne für jeden Betrieb. Die übrigen Gruppen gelten bei Tarifbindung oder vertraglicher Bezugnahme. Alle Gruppen und Tätigkeiten stehen im Beitrag Lohngruppen in der Gebäudereinigung, das Tarifsystem erklärt der Beitrag Tarifvertrag Gebäudereinigung 2026.
Muss ein Objekt nachts, sonntags oder feiertags gereinigt werden, kommen Zuschläge hinzu. Nach § 3 Nr. 4.7 RTV sind das 30 % für Nachtarbeit (22 bis 5 Uhr), 80 % für Sonn- und Feiertagsarbeit und 200 % an Neujahr, am 1. Mai sowie am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag. Rechnen Sie diese Stunden mit einem eigenen Satz.
Schritt 2: Ausfallzeiten und produktive Stunden
Bezahlt wird jede Arbeitsstunde laut Vertrag, beim Kunden geleistet wird nur ein Teil. Die Differenz muss in den Stundensatz.
Beispiel: Vollzeitkraft in Köln mit 39 Wochenstunden (regelmäßige Arbeitszeit nach § 3 Nr. 1.1 RTV), also 7,8 Stunden pro Tag.
2026 hat 261 Arbeitstage von Montag bis Freitag.
Urlaub: 30 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche nach dem Rahmentarifvertrag (Stand: Allgemeinverbindlicherklärung 2020).
Gesetzliche Feiertage in NRW, die 2026 auf Werktage fallen: 8 (3. Oktober und 26. Dezember liegen auf einem Samstag, 1. November auf einem Sonntag).
Krankheit: Annahme 12 Arbeitstage. Setzen Sie hier den Durchschnitt Ihres Betriebs an.
Bezahlte Stunden: 261 × 7,8 = 2.035,8. Produktive Tage: 261 − 30 − 8 − 12 = 211, also 211 × 7,8 = 1.645,8 produktive Stunden. Der Jahreslohn von 2.035,8 × 15,00 € = 30.537,00 € verteilt sich auf diese 1.645,8 Stunden.
Fahrzeiten zwischen Objekten, Schulungen und Teambesprechungen sind ebenfalls bezahlte, aber nicht abrechenbare Zeit. Sie senken die produktiven Stunden weiter.
Schritt 3: Lohnnebenkosten 2026
Lohnnebenkosten sind die Kosten, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn trägt. Für eine sozialversicherungspflichtige Kraft setzen sie sich 2026 so zusammen:
Bestandteil | Arbeitgeberanteil |
|---|---|
Krankenversicherung (14,6 % ÷ 2) | 7,30 % |
Halber durchschnittlicher Zusatzbeitrag (2,9 % ÷ 2) | 1,45 % |
Rentenversicherung (18,6 % ÷ 2) | 9,30 % |
Arbeitslosenversicherung (2,6 % ÷ 2) | 1,30 % |
Pflegeversicherung (3,6 % ÷ 2, außer Sachsen) | 1,80 % |
Umlage U1 (Beispielwert einer Krankenkasse) | 2,10 % |
Umlage U2 (Beispielwert einer Krankenkasse) | 0,44 % |
Insolvenzgeldumlage | 0,15 % |
Berufsgenossenschaft (Annahme) | 2,00 % |
Summe | 25,84 % |
Den Zusatzbeitrag legt jede Krankenkasse selbst fest. U1 und U2 hängen von Kasse und Erstattungssatz ab. Den Beitrag zur Berufsgenossenschaft – für Gebäudereiniger in der Regel die BG BAU, Gefahrtarifstelle 400 – entnehmen Sie Ihrem Beitragsbescheid. Für Minijobber gelten stattdessen Pauschalabgaben von 31,17 % plus Unfallversicherung (siehe Minijob als Reinigungskraft). Mehr zum Begriff im Glossar unter Lohnnebenkosten.
Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn
Schritt 4: Gemeinkosten
Gemeinkosten sind Kosten, die nicht direkt einem Objekt zugeordnet werden. In Reinigungsbetrieben sind das typischerweise:
Objektleitung, Disposition und Büro, einschließlich Unternehmerlohn des Inhabers
Fahrzeuge, Kraftstoff, Leasing
Reinigungsmaschinen, Geräte und deren Wartung
Reinigungsmittel und Verbrauchsmaterial, soweit nicht objektbezogen abgerechnet
Versicherungen, Software, Steuerberatung, Miete für Lager und Büro
Den Gemeinkostenzuschlag ermitteln Sie aus den Zahlen des Vorjahres: Gemeinkosten des Jahres ÷ Lohnkosten der produktiven Stunden × 100. Im Beispiel wird ein Zuschlag von 30 % angenommen. Ihr eigener Wert kann deutlich abweichen.
Schritt 5: Wagnis und Gewinn
Der Zuschlag für Wagnis und Gewinn deckt Risiken wie Forderungsausfälle oder Nacharbeiten und sorgt für den Ertrag des Unternehmens. Im Beispiel werden 8 % auf die Selbstkosten angesetzt. Der Unternehmerlohn gehört in die Gemeinkosten, nicht in den Gewinn.
Rechenbeispiel: Unterhaltsreinigung in Lohngruppe 1
Beispiel mit den Annahmen aus den Schritten 2 bis 5 (Vollzeit, NRW, 2026):
Position | Grundlage | € je produktive Stunde |
|---|---|---|
Tariflohn Lohngruppe 1 | ab 1.1.2026 | 15,00 |
+ Ausfallzeiten | 2.035,8 bezahlte ÷ 1.645,8 produktive Stunden | 3,55 |
= Lohn je produktive Stunde | 30.537,00 € ÷ 1.645,8 h | 18,55 |
+ Lohnnebenkosten | 25,84 % von 18,55 € | 4,79 |
= Lohnkosten je produktive Stunde | 23,34 | |
+ Gemeinkosten | 30 % von 23,34 € | 7,00 |
= Selbstkosten | 30,34 | |
+ Wagnis und Gewinn | 8 % von 30,34 € | 2,43 |
= Stundenverrechnungssatz netto | 32,77 |
Mit denselben Annahmen ergibt sich für die Glasreinigung in Lohngruppe 6 (18,40 €) ein Stundenverrechnungssatz von 40,21 € netto.
Umrechnung in den Quadratmeterpreis
Unterhaltsreinigung wird oft je Quadratmeter angeboten. Dafür brauchen Sie den Leistungswert, also die Fläche, die in einer Stunde gereinigt wird. Beispiel: Bei einem Leistungswert von 200 m² pro Stunde kostet eine Reinigung 32,77 € ÷ 200 = rund 0,16 € je m². Der Leistungswert hängt stark von Raumart, Möblierung und Verschmutzung ab. Messen Sie ihn objektbezogen und dokumentieren Sie ihn.
Typische Fehler in der Praxis
Mit dem gesetzlichen Mindestlohn kalkuliert. In der Gebäudereinigung gelten 15,00 € bzw. 18,40 €, nicht 13,90 €.
Glasreinigung zum Satz der Unterhaltsreinigung. Für Glas- und Fassadenarbeiten ist Lohngruppe 6 zu zahlen. Der Stundensatz muss das abbilden.
Ausfallzeiten vergessen. 30 Urlaubstage, Feiertage und Krankheit machen im Beispiel 3,55 € je Stunde aus.
Fahrzeiten nicht eingerechnet. Bei vielen kleinen Objekten fressen Wege zwischen den Kunden einen spürbaren Teil der bezahlten Zeit.
Zuschläge pauschal ignoriert. Sonntagsreinigung kostet 80 % mehr Lohn, Nachtarbeit 30 %.
Tariferhöhungen nicht eingepreist. Der Lohntarifvertrag läuft am 31. Dezember 2026 aus, über die Löhne ab 2027 wird verhandelt. Vereinbaren Sie in Dauerverträgen eine Preisanpassung bei Tarifänderungen.
Sonderfälle
Minijobber: Hier fallen statt 25,84 % Lohnnebenkosten bis zu 31,17 % Pauschalabgaben plus Unfallversicherung an. Urlaub und Lohnfortzahlung gelten anteilig genauso.
Objekte mit Nacht- oder Sonntagsreinigung: Kalkulieren Sie diese Stunden getrennt mit Zuschlag. Ein Mischsatz verdeckt, welche Objekte sich rechnen.
Subunternehmer: Wer Aufträge weitergibt, haftet für den Mindestlohn der Nachunternehmer-Beschäftigten (§ 14 AEntG). Kalkulieren Sie Subunternehmerpreise nicht unterhalb dessen, was Mindestlohn und Abgaben möglich machen.
Neugründung: Ohne Vorjahreszahlen schätzen Sie die Gemeinkosten aus einem Plan. Hinweise dazu bietet der Beitrag Reinigungsfirma gründen.
Weitere Themen rund um Reinigungsbetriebe finden Sie unter Gebäudedienstleistung. CAPSIVERA unterstützt Reinigungsbetriebe bei Kalkulation und Auswertung der Zahlen.
Kurz erklärt im Video
Aus der Praxis
Häufige Fragen
Wie hoch ist ein realistischer Stundensatz in der Gebäudereinigung 2026?
Das hängt von Lohngruppe, Ausfallzeiten, Gemeinkosten und Gewinnzuschlag ab. In einem Beispiel mit Lohngruppe 1 (15,00 €), 25,84 % Lohnnebenkosten, 30 % Gemeinkosten und 8 % Wagnis und Gewinn ergeben sich rund 32,77 € netto je produktive Stunde. Für Glasreinigung (Lohngruppe 6) sind es mit denselben Annahmen 40,21 €.
Wie berechne ich den Stundenverrechnungssatz für meine Reinigungsfirma?
Starten Sie mit dem Tariflohn und verteilen Sie den Jahreslohn auf die produktiven Stunden, damit Urlaub, Feiertage und Krankheit enthalten sind. Dann schlagen Sie Lohnnebenkosten, Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn auf. Die Zuschläge ermitteln Sie aus den eigenen Zahlen des Vorjahres.
Wie viele produktive Stunden hat eine Reinigungskraft im Jahr?
Bei 39 Wochenstunden, 261 Arbeitstagen, 30 Urlaubstagen, 8 Feiertagen (NRW 2026) und 12 Krankheitstagen bleiben 211 Tage, also rund 1.646 produktive Stunden. Bezahlt werden aber rund 2.036 Stunden. Fahrzeiten zwischen Objekten verringern die produktiven Stunden weiter.
Wie rechne ich den Stundensatz in einen Quadratmeterpreis um?
Teilen Sie den Stundenverrechnungssatz durch den Leistungswert, also die Fläche, die pro Stunde gereinigt wird. Beispiel: 32,77 € ÷ 200 m² pro Stunde ergibt rund 0,16 € je m² und Reinigung. Den Leistungswert sollten Sie für jedes Objekt messen.
Wie hoch sind die Lohnnebenkosten in der Gebäudereinigung?
Für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte zahlt der Arbeitgeber 2026 rund 21,15 % Sozialversicherung (mit halbem durchschnittlichem Zusatzbeitrag). Dazu kommen Umlagen und der Beitrag zur Berufsgenossenschaft; im Beispiel sind es zusammen 25,84 %. Bei Minijobs sind es bis zu 31,17 % Pauschalabgaben plus Unfallversicherung.
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Weiterlesen →Quellen
- Lohntarifvertrag Gebäudereinigung vom 15.11.2024 – Tarifregister Hamburg
- Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung vom 31.10.2019 (Auszug) – Tarifregister Sachsen-Anhalt
- TK: Aktuelle Beitragssätze in der Sozialversicherung 2026
- BG BAU: 4. Gefahrtarif (ab 1.1.2024)
- Deutsche Handwerks Zeitung: Rahmentarifvertrag Gebäudereiniger allgemeinverbindlich (2020)
- Deutsche Handwerks Zeitung: Tarifverhandlung der Gebäudereiniger, zweite Runde (22.10.2026)
- Minijob-Zentrale: Abgaben und Steuern für Gewerbetreibende
Hinweis:Verfasst von der Redaktion Team CAPSIVERA. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 27.10.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall und begründet kein Mandatsverhältnis. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.