So rechnen wir
Zinsen: Betrag abgerundet auf volle 50 € × Satz × Anzahl voller Monate (§ 238 AO), Ergebnis abgerundet auf volle Euro; Zinsen unter 10 € werden nicht festgesetzt (§ 239 Abs. 2 AO). Nachzahlungszinsen betragen 0,15 % je vollem Monat, Hinterziehungs-, Stundungs- und Aussetzungszinsen 0,5 %.
Säumniszuschlag: 1 % des auf volle 50 € abgerundeten Rückstands für jeden angefangenen Monat ab Fälligkeit (§ 240 AO). Bei Überweisung bleibt eine Zahlung bis drei Tage nach Fälligkeit zuschlagsfrei.
Mehr dazu: Nachzahlungszinsen, Hinterziehungszinsen, Säumniszuschlag, Steuertermine 2027 und Einnahmen nicht versteuert – was nun?.
Häufige Fragen
Wann beginnen Nachzahlungszinsen?
Der Zinslauf beginnt in der Regel 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist (§ 233a Abs. 2 AO) – für die Einkommensteuer 2025 also am 1. April 2027. Für einzelne Jahre (2019 bis 2024) galten wegen der verlängerten Abgabefristen längere Karenzzeiten.
Sind Steuerzinsen als Betriebsausgabe abziehbar?
Nachzahlungszinsen auf Betriebssteuern wie die Umsatzsteuer sind Betriebsausgaben, Zinsen auf Einkommensteuer dagegen nicht. Hinterziehungszinsen auf Betriebssteuern sind nicht abziehbar (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8a EStG). Erstattungszinsen des Finanzamts sind steuerpflichtig.
Wie wird gerundet?
Der zu verzinsende Betrag wird auf volle 50 € abgerundet, verzinst werden nur volle Monate, und die Zinsen werden auf volle Euro abgerundet; unter 10 € werden sie nicht festgesetzt (§§ 238, 239 AO). Beim Säumniszuschlag zählt jeder angefangene Monat.
Gibt es eine Schonfrist?
Beim Säumniszuschlag ja: Geht eine Überweisung bis drei Tage nach Fälligkeit ein, wird kein Säumniszuschlag erhoben (§ 240 Abs. 3 AO). Für Bar- und Scheckzahlung gilt das nicht.
Rechtsgrundlagen
Hinweis: Der Rechner liefert eine vereinfachte Orientierung auf Basis der Rechengrößen mit Stand 25.10.2026. Er ersetzt keine individuelle Berechnung und keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Ihre Eingaben werden nicht gespeichert oder übertragen.