Kleinunternehmerregelung § 19 UStG für Creator
Keine Umsatzsteuer, weniger Bürokratie – aber kein Vorsteuerabzug: Die Kleinunternehmerregelung klingt einfach, hat für Creator aber Tücken. Wir zeigen die neuen Grenzen ab 2025 und warum § 19 bei Auslandsplattformen oft nicht wie erwartet greift.
- 25.000 €
- 100.000 €
- Vorsteuer
- Reverse-Charge
- Regelbesteuerung
Drei Punkte, die alles entscheiden
Neue Grenzen seit 2025
Kleinunternehmer ist, wer im Vorjahr maximal 25.000 € und im laufenden Jahr maximal 100.000 € Umsatz erzielt. Wird die 100.000-€-Grenze unterjährig überschritten, endet die Regelung sofort.
Vorteil & Nachteil
Vorteil: keine Umsatzsteuer auf inländische Umsätze und weniger Bürokratie. Nachteil: kein Vorsteuerabzug – die USt auf Equipment, Kamera oder Software bekommen Sie nicht zurück.
Auslandsplattformen bleiben außen vor
§ 19 gilt für inländische Umsätze. Für Leistungen an Google, Twitch & Co. greift weiter Reverse-Charge – mit USt-IdNr. und ggf. Zusammenfassender Meldung.
So entscheiden Sie über § 19 UStG
Kleinunternehmer zu sein ist kein Automatismus, sondern eine Entscheidung mit Folgen. Diese fünf Punkte sollten Sie prüfen, bevor Sie sich festlegen:
Hinweis: Ob sich § 19 lohnt, hängt von Umsätzen, Investitionen, Kundenstruktur und Auslandsleistungen ab. Diese Übersicht ist allgemein gehalten und ersetzt keine individuelle Beratung.
- 01
Umsatzgrenzen prüfen
Maßgeblich sind 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Beim Start zählt eine realistische Prognose für das erste Jahr.
- 02
Vorsteuer gegenrechnen
Wer hohe Investitionen plant (Kamera, Technik, Studio), verzichtet als Kleinunternehmer auf den Vorsteuerabzug. Hier kann die Regelbesteuerung günstiger sein.
- 03
Kundenstruktur ansehen
Bei vielen Privatkunden wirkt der Verzicht auf die Umsatzsteuer wie ein Preisvorteil. Bei Geschäftskunden spielt er kaum eine Rolle.
- 04
Auslandsleistungen bedenken
Für Subs, Bits oder AdSense von Auslandsplattformen brauchen Sie auch als Kleinunternehmer in der Regel eine USt-IdNr. – die Vereinfachung greift hier nicht.
- 05
Wechsel einplanen
Ein Verzicht auf § 19 (Option zur Regelbesteuerung) bindet Sie grundsätzlich fünf Jahre. Diese Entscheidung sollte zum Geschäftsmodell passen – wir rechnen sie mit Ihnen durch.
Kleinunternehmer als Creator – kurz beantwortet
Kleinunternehmer ist, wer im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € Umsatz erzielt. Wird die 100.000-€-Grenze überschritten, endet die Regelung sofort ab diesem Umsatz.
Kleinunternehmer – ja oder nein?
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