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Steuern für Creator & Influencer

Kleinunternehmerregelung § 19 UStG für Creator

Keine Umsatzsteuer, weniger Bürokratie – aber kein Vorsteuerabzug: Die Kleinunternehmerregelung klingt einfach, hat für Creator aber Tücken. Wir zeigen die neuen Grenzen ab 2025 und warum § 19 bei Auslandsplattformen oft nicht wie erwartet greift.

  • 25.000 €
  • 100.000 €
  • Vorsteuer
  • Reverse-Charge
  • Regelbesteuerung
Das Grundprinzip

Drei Punkte, die alles entscheiden

01

Neue Grenzen seit 2025

Kleinunternehmer ist, wer im Vorjahr maximal 25.000 € und im laufenden Jahr maximal 100.000 € Umsatz erzielt. Wird die 100.000-€-Grenze unterjährig überschritten, endet die Regelung sofort.

02

Vorteil & Nachteil

Vorteil: keine Umsatzsteuer auf inländische Umsätze und weniger Bürokratie. Nachteil: kein Vorsteuerabzug – die USt auf Equipment, Kamera oder Software bekommen Sie nicht zurück.

03

Auslandsplattformen bleiben außen vor

§ 19 gilt für inländische Umsätze. Für Leistungen an Google, Twitch & Co. greift weiter Reverse-Charge – mit USt-IdNr. und ggf. Zusammenfassender Meldung.

Schritt für Schritt

So entscheiden Sie über § 19 UStG

Kleinunternehmer zu sein ist kein Automatismus, sondern eine Entscheidung mit Folgen. Diese fünf Punkte sollten Sie prüfen, bevor Sie sich festlegen:

Hinweis: Ob sich § 19 lohnt, hängt von Umsätzen, Investitionen, Kundenstruktur und Auslandsleistungen ab. Diese Übersicht ist allgemein gehalten und ersetzt keine individuelle Beratung.

  1. 01

    Umsatzgrenzen prüfen

    Maßgeblich sind 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Beim Start zählt eine realistische Prognose für das erste Jahr.

  2. 02

    Vorsteuer gegenrechnen

    Wer hohe Investitionen plant (Kamera, Technik, Studio), verzichtet als Kleinunternehmer auf den Vorsteuerabzug. Hier kann die Regelbesteuerung günstiger sein.

  3. 03

    Kundenstruktur ansehen

    Bei vielen Privatkunden wirkt der Verzicht auf die Umsatzsteuer wie ein Preisvorteil. Bei Geschäftskunden spielt er kaum eine Rolle.

  4. 04

    Auslandsleistungen bedenken

    Für Subs, Bits oder AdSense von Auslandsplattformen brauchen Sie auch als Kleinunternehmer in der Regel eine USt-IdNr. – die Vereinfachung greift hier nicht.

  5. 05

    Wechsel einplanen

    Ein Verzicht auf § 19 (Option zur Regelbesteuerung) bindet Sie grundsätzlich fünf Jahre. Diese Entscheidung sollte zum Geschäftsmodell passen – wir rechnen sie mit Ihnen durch.

Häufige Fragen

Kleinunternehmer als Creator – kurz beantwortet

Kleinunternehmer ist, wer im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € Umsatz erzielt. Wird die 100.000-€-Grenze überschritten, endet die Regelung sofort ab diesem Umsatz.

Die richtige Entscheidung

Kleinunternehmer – ja oder nein?

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