Wegzug & Auswanderung für Content Creator
Viele Creator zieht es ins Ausland. Steuerlich ist das mehr als eine Abmeldung: Wohnsitz, Wegzugsbesteuerung, Doppelbesteuerung und verbleibende Pflichten in Deutschland wollen vorher geklärt sein. Wir prüfen Ihren Fall — am besten, bevor Sie umziehen.
- Wohnsitz & Steuerpflicht
- Wegzugsbesteuerung § 6 AStG
- Doppelbesteuerung
- Erweiterte Steuerpflicht § 2 AStG
- Planung vor Wegzug
Wegzug ist mehr als eine Abmeldung
Wohnsitz & Steuerpflicht
Mit dem Wegzug kann die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland enden. Entscheidend sind Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt — nicht allein die Abmeldung beim Amt.
Wegzugsbesteuerung
Wer Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält (z. B. eine eigene GmbH), kann beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG auslösen — auch ohne Verkauf. Das will frühzeitig geplant sein.
DBA & weitere Pflichten
Doppelbesteuerungsabkommen regeln, welcher Staat was besteuern darf. Je nach Zielland und verbleibenden Einkünften in Deutschland können weitere Pflichten bestehen.
Was beim Wegzug steuerlich zu klären ist
Auswandern kann steuerlich attraktiv wirken, ist aber komplex — und vieles lässt sich nur vor dem Wegzug gestalten. Die zentralen Punkte:
Hinweis: Der Wegzug ins Ausland ist steuerlich komplex und stark vom Einzelfall abhängig — unter anderem von Zielland, Rechtsform, Beteiligungen und Zeitpunkt. Diese Übersicht ist allgemein gehalten und ersetzt keine individuelle Beratung, idealerweise vor dem Wegzug.
- 01
Wohnsitz wirklich aufgeben
Eine bloße Abmeldung genügt nicht. Solange ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland besteht, bleibt die unbeschränkte Steuerpflicht in der Regel bestehen.
- 02
Beschränkte Steuerpflicht prüfen
Nach dem Wegzug bleiben bestimmte deutsche Einkünfte häufig steuerpflichtig. Was darunter fällt, ist im Einzelfall zu klären.
- 03
Wegzugsbesteuerung bei Beteiligungen
Halten Sie Anteile an einer Kapitalgesellschaft ab 1 %, kann § 6 AStG einen fiktiven Veräußerungsgewinn besteuern — auch ohne Verkauf. Eine frühzeitige Strukturierung ist wichtig.
- 04
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht
Beim Wegzug in ein Niedrigsteuerland mit fortbestehenden wirtschaftlichen Interessen in Deutschland kann § 2 AStG greifen. Das wird oft übersehen.
- 05
Zielland & DBA
Ansässigkeit, Doppelbesteuerungsabkommen und lokale Steuerregeln im Zielland bestimmen das Gesamtbild. Eine Abstimmung mit Beratung vor Ort ist meist sinnvoll.
Wegzug & Steuern — kurz beantwortet
Nein. Entscheidend sind Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt sowie verbleibende deutsche Einkünfte. Eine Abmeldung allein beendet die Steuerpflicht nicht zwingend.
Klären Sie den Wegzug — vorher.
Im kostenlosen Erstgespräch ordnen wir Ihre steuerliche Ausgangslage und zeigen, was vor dem Umzug zu regeln ist. Digital und unverbindlich.
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