Ratgeber · Gebäudedienstleistung
Mindestlohn Gebäudereinigung 2026: alle Lohngruppen von 15,00 € bis 21,64 €
Die Gebäudereinigung hat einen eigenen, allgemeinverbindlichen Branchenmindestlohn – seit 1. Januar 2026 15,00 €/Std. in Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) und 18,40 €/Std. in Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung). Der Lohntarifvertrag regelt darüber hinaus alle weiteren Lohngruppen bis 21,64 €/Std. Er liegt über dem gesetzlichen Mindestlohn, gilt bundeseinheitlich in Ost und West und ist für jeden Betrieb der Branche verbindlich. Wer Reinigungskräfte falsch eingruppiert, zu niedrig abrechnet oder die Auftraggeberhaftung übersieht, riskiert Nachzahlungen, Bußgelder und Sozialversicherungs-Nachforderungen. Unten finden Sie die vollständige Lohntabelle 2026, die Minijob-Monatslöhne und die teuersten Fallstricke.
Branchenmindestlohn statt nur gesetzlicher Mindestlohn
Für die Gebäudereinigung gilt nicht nur der gesetzliche Mindestlohn, sondern ein eigener, höherer Branchenmindestlohn. Er beruht auf dem Mindestlohntarifvertrag des Gebäudereiniger-Handwerks und wurde nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) für allgemeinverbindlich erklärt.
Das Entscheidende: Die Mindestlöhne gelten für jeden Betrieb der Branche – unabhängig davon, ob Sie Innungs- bzw. Verbandsmitglied sind oder nicht. Kein Betrieb darf darunter zahlen.
Zum Vergleich: Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 €/Std. Der Branchenmindestlohn der Gebäudereinigung liegt darüber und ist damit maßgeblich.
Lohntabelle Gebäudereinigung 2026: alle Lohngruppen
Der Lohntarifvertrag vom 15. November 2024 sieht eine zweistufige Erhöhung vor – zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2026. Das sind die tariflichen Stundenlöhne aller Lohngruppen:
| Lohngruppe | ab 1.1.2025 | ab 1.1.2026 |
|---|---|---|
| Lohngruppe 1 – Innen- und Unterhaltsreinigung (allgemeinverbindlich) | 14,25 € | 15,00 € |
| Lohngruppe 2 | 14,71 € | 15,46 € |
| Lohngruppe 3 | 15,20 € | 15,95 € |
| Lohngruppe 4 | 15,91 € | 16,66 € |
| Lohngruppe 5 | seit 2011 entfallen | seit 2011 entfallen |
| Lohngruppe 6 – Glas- und Fassadenreinigung (allgemeinverbindlich) | 17,65 € | 18,40 € |
| Lohngruppe 7 | 18,64 € | 19,39 € |
| Lohngruppe 8 | 19,67 € | 20,42 € |
| Lohngruppe 9 | 20,89 € | 21,64 € |
Zwei Punkte, die in vielen Übersichten falsch dargestellt werden:
- Allgemeinverbindlich sind nur die Lohngruppen 1 und 6. Alle anderen Sätze gelten nur für tarifgebundene Betriebe – also bei Mitgliedschaft im Bundesinnungsverband oder arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf den Tarif.
- Die Lohngruppe 5 existiert seit 2011 nicht mehr. Angaben mit einem Stundenlohn für Lohngruppe 5 sind veraltet.
Die Tätigkeitsmerkmale der einzelnen Lohngruppen stehen nicht im Lohntarifvertrag, sondern in § 8 des Rahmentarifvertrags. Die Eingruppierung richtet sich nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit, nicht nach der Bezeichnung im Arbeitsvertrag. Mehr zum Tarifsystem im Beitrag Tarifvertrag Gebäudereinigung.
Mindestlohn für Reinigungskräfte: welche Lohngruppe gilt?
„Reinigungskraft“ ist keine tarifliche Kategorie – der Tarifvertrag kennt nur Lohngruppen. In der Praxis fällt eine Reinigungskraft in der Innen- und Unterhaltsreinigung in Lohngruppe 1: 15,00 €/Std.
Maßgeblich ist aber allein die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit. Reinigt dieselbe Person regelmäßig auch Glas- oder Fassadenflächen, gilt für diese Zeiten Lohngruppe 6: 18,40 €/Std. Bei Mischtätigkeiten wird anteilig zugeordnet, sofern die höherwertige Arbeit dauerhafter Bestandteil der Tätigkeit ist.
Rechenbeispiel Phantomlohn: Sie zahlen 15,00 € (Lohngruppe 1), tatsächlich werden regelmäßig Tätigkeiten der Lohngruppe 3 ausgeübt (15,95 €). Die Sozialversicherung stellt auf den geschuldeten Lohn ab – 95 Cent pro Stunde, auf die Beiträge nachgefordert werden.
Minijob in der Gebäudereinigung: verstetigter Monatslohn
Für geringfügig Beschäftigte der Lohngruppe 1 mit gleichbleibender Wochenarbeitszeit erlaubt § 4 des Lohntarifvertrags einen verstetigten Monatslohn. Berechnung: Stundenlohn × Wochenarbeitszeit ÷ 5 × 261 ÷ 12.
| Wochenarbeitszeit | Monatslohn ab 1.1.2025 | Monatslohn ab 1.1.2026 |
|---|---|---|
| 1 Stunde | 61,99 € | 65,25 € |
| 2 Stunden | 123,98 € | 130,50 € |
| 3 Stunden | 185,96 € | 195,75 € |
| 4 Stunden | 247,95 € | 261,00 € |
| 5 Stunden | 309,94 € | 326,25 € |
| 6 Stunden | 371,93 € | 391,50 € |
| 7 Stunden | 433,91 € | 456,75 € |
| 8 Stunden | 495,90 € | 522,00 € |
Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 603 €/Monat. Bei 15,00 €/Std. sind damit rund 9 Stunden pro Woche möglich (9 Stunden = 587,25 €); ab 10 Stunden pro Woche wird die Grenze überschritten und die Beschäftigung wird sozialversicherungspflichtig.
Wichtig: Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, zusätzliches Urlaubsgeld und Erschwerniszuschläge sind gesondert zu vergüten und in der Lohnabrechnung auszuweisen – sie sind im verstetigten Monatslohn nicht enthalten.
Ausbildungsvergütung im Gebäudereiniger-Handwerk
Der Lohntarifvertrag regelt auch die Ausbildungsvergütungen. Sie gelten unverändert für die gesamte Laufzeit bis 31. Dezember 2026:
| Ausbildungsjahr | Vergütung pro Monat |
|---|---|
| 1. Ausbildungsjahr | 1.000,00 € |
| 2. Ausbildungsjahr | 1.150,00 € |
| 3. Ausbildungsjahr | 1.300,00 € |
Ost und West: ein einheitlicher Mindestlohn
Bis Ende 2020 galten in Ostdeutschland niedrigere Sätze als im Westen. Mit der Ost-West-Angleichung gilt der Branchenmindestlohn der Gebäudereinigung bundeseinheitlich – in Sachsen genauso wie in Nordrhein-Westfalen.
Einen eigenen Ost-Tarif gibt es also nicht mehr. Auch ausländische Betriebe, die in Deutschland Reinigungsleistungen erbringen, müssen die deutschen Mindestsätze einhalten. Überwacht wird das von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls.
Zuschläge nicht vergessen
Der Rahmentarifvertrag regelt Zuschläge, die in der Lohnabrechnung oft untergehen:
- Nachtarbeit (22–5 Uhr): rund 25–30 %
- Sonntagsarbeit: 80–100 % (bei auftragsbedingt regelmäßiger Sonntagsarbeit reduziert auf 75 %)
- Feiertage: bis zu 200 %
Werden Zuschläge nicht korrekt abgerechnet, drohen dieselben Nachforderungen wie beim Grundlohn.
Die teuersten Fallstricke
- Falsche Eingruppierung → Phantomlohn: Sozialversicherungsbeiträge werden auf den geschuldeten Mindestlohn fällig – auch wenn tatsächlich weniger gezahlt wurde. Bei einer Prüfung führt das zu Beitragsnachforderungen plus Säumniszuschlägen.
- Minijob-Falle: Bei 15,00 €/Std. ist die 603-€-Grenze (Stand 2026) schon nach rund 40 Stunden im Monat erreicht. Wird mehr gearbeitet, kippt der Minijob in die Sozialversicherungspflicht.
- Veraltete Lohntabellen: Wer noch mit einer Lohngruppe 5 oder mit Ost-Sätzen rechnet, arbeitet mit Werten, die es nicht mehr gibt.
- Dokumentationspflicht (§ 17 MiLoG): Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen aufgezeichnet und zwei Jahre aufbewahrt werden. Der Zoll (FKS) prüft das gezielt in der Gebäudereinigung.
- Rückwirkende Forderungen: Beschäftigte können zu wenig gezahlten Lohn bis zu drei Jahre rückwirkend einfordern.
- Bußgeld bis 500.000 €: Wer den Mindestlohn unterschreitet, riskiert nach § 21 MiLoG ein Bußgeld von bis zu 500.000 € – und den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.
Auftraggeberhaftung: § 14 AEntG und § 13 MiLoG
Besonders unterschätzt: Wer Reinigungsleistungen an einen Subunternehmer vergibt, haftet nach § 14 AEntG wie ein Bürge für den korrekten Mindestlohn der dort eingesetzten Beschäftigten – verschuldensunabhängig. Parallel greift die Generalunternehmerhaftung nach § 13 MiLoG: Prüft der Zoll, kann er die Nachzahlung beim Auftraggeber einfordern – auch wenn dieser von den Verstößen nichts wusste.
Das trifft Generalunternehmer und größere Reinigungsbetriebe, die Aufträge weitergeben. Praktische Absicherung: Mindestlohn-Erklärungen der Nachunternehmer einholen, seriöse Partner auswählen und die Vergabe dokumentieren.
Ausblick 2027: der Abstand wird enger
Der Lohntarifvertrag läuft am 31. Dezember 2026 aus; er kann mit einer Frist von vier Monaten zum Monatsende erstmals zu diesem Termin gekündigt werden. Zugleich steigt der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2027 auf 14,60 €.
Damit schrumpft der Abstand zum Branchenmindestlohn der Lohngruppe 1 auf 40 Cent – ohne neuen Abschluss. Ein neuer Tarifvertrag ist deshalb absehbar, und die Richtung ist klar. Für die Kalkulation heißt das: Tariferhöhungen gehören jetzt in den Stundenverrechnungssatz, nicht erst im Dezember.
Was das für Ihre Lohnabrechnung bedeutet
Korrekte Eingruppierung, Zuschläge, Minijob-Grenzen, Aufzeichnungen und die Beitragsberechnung auf den Soll-Lohn greifen ineinander – ein Fehler zieht meist mehrere nach sich. Eine saubere, branchenkonforme Lohnabrechnung ist hier kein Komfort, sondern Risikovorsorge gegenüber Zoll und Rentenversicherung.
CAPSIVERA ist auf Handwerk und Gebäudedienstleistung spezialisiert und richtet Ihre Lohnabrechnung von Anfang an prüfungssicher ein.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn in der Gebäudereinigung 2026?
Ab 1. Januar 2026: Lohngruppe 1 (Innen-/Unterhaltsreinigung) 15,00 €/Std., Lohngruppe 6 (Glas-/Fassadenreinigung) 18,40 €/Std. Beide Werte sind allgemeinverbindlich.
Wie hoch sind die Stundenlöhne der übrigen Lohngruppen 2026?
Lohngruppe 2: 15,46 €, Lohngruppe 3: 15,95 €, Lohngruppe 4: 16,66 €, Lohngruppe 7: 19,39 €, Lohngruppe 8: 20,42 €, Lohngruppe 9: 21,64 €. Diese Sätze gelten für tarifgebundene Betriebe; allgemeinverbindlich sind nur die Lohngruppen 1 und 6.
Gibt es die Lohngruppe 5 in der Gebäudereinigung noch?
Nein. Die Lohngruppe 5 ist seit 2011 entfallen und im Lohntarifvertrag nicht mehr besetzt. Übersichten, die einen Stundenlohn für Lohngruppe 5 nennen, sind veraltet.
Wie viele Stunden darf eine Reinigungskraft im Minijob arbeiten?
Bei 15,00 €/Std. und der Geringfügigkeitsgrenze von 603 €/Monat sind rund 9 Stunden pro Woche möglich (587,25 € Monatslohn). Ab 10 Stunden pro Woche wird die Grenze überschritten.
Gilt der Branchenmindestlohn auch ohne Innungsmitgliedschaft?
Ja. Die Lohngruppen 1 und 6 sind nach dem AEntG allgemeinverbindlich und gelten für alle Betriebe der Gebäudereinigung – unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft. Die übrigen Lohngruppen gelten nur bei Tarifbindung.
Was ist Phantomlohn?
Sozialversicherungsbeiträge sind auf den geschuldeten Mindestlohn zu zahlen, auch wenn tatsächlich weniger ausgezahlt wurde. Bei falscher Eingruppierung drohen so erhebliche Beitragsnachforderungen.
Hafte ich für den Mindestlohn meiner Subunternehmer?
Ja. Nach § 14 AEntG haftet der Auftraggeber wie ein Bürge für den korrekten Mindestlohn der Beschäftigten seiner Nachunternehmer – verschuldensunabhängig.
Wie lange können Beschäftigte zu wenig gezahlten Lohn nachfordern?
Bis zu drei Jahre rückwirkend.
Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung in der Gebäudereinigung?
1.000 € im ersten, 1.150 € im zweiten und 1.300 € im dritten Ausbildungsjahr – unverändert bis 31. Dezember 2026.
Gilt in Ostdeutschland ein niedrigerer Mindestlohn in der Gebäudereinigung?
Nein. Seit der Ost-West-Angleichung gilt der Branchenmindestlohn bundeseinheitlich. Einen eigenen Ost-Tarif gibt es nicht mehr.
Welches Bußgeld droht bei Unterschreitung des Mindestlohns?
Nach § 21 MiLoG bis zu 500.000 €. Zusätzlich kann der Betrieb von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.
Bis wann gelten die Mindestlöhne 2026?
Der Lohntarifvertrag läuft bis 31. Dezember 2026. Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 € – ein neuer Branchenabschluss ist absehbar.
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