Das SHK-Handwerk profitiert von der Energiewende – und trifft dabei auf viele steuerliche Sonderfälle. Wir begleiten Sie vom Auftrag bis zum Jahresabschluss.
GEG, BEG-Förderung, Wärmepumpe — wir kennen die Steuer-Komplexität. Das Gebäudeenergiegesetz hat Ihre Auftragsbücher gefüllt — und Ihre Steuerthemen vervielfacht. Wir bauen die Buchhaltung so auf, dass GEG-Maßnahmen, BEG-Förderungen und § 13b UStG sauber abgebildet werden.
Unsere Leistungen für Ihren Betrieb
Laufende Finanzbuchhaltung und digitale Belegverarbeitung
Lohn- und Gehaltsabrechnung für Gesellen, Azubis und Aushilfen
Jahresabschluss und betriebliche Steuererklärungen
Beratung zu Rechtsform, Investitionen und Liquidität
Das Gebäudeenergiegesetz hat Ihre Branche umgekrempelt — und für jede Heizungssanierung kommen jetzt drei neue Steuerthemen hinzu. Wir kennen sie aus der täglichen Mandatsarbeit.
Steuerliche Besonderheiten
Reverse-Charge § 13b UStG bei fest verbauten Anlagen (z. B. Heizung, Wärmepumpe)
Bauabzugsteuer § 48 EStG und Freistellungsbescheinigung
Schnittstellen zu Photovoltaik und Nullsteuersatz bei PV-Anlagen
Anzahlungen und Materialeinkauf richtig verbuchen
Diese Themen prägen die Steuer-Welt von SHK-Betrieben.
GEG – Gebäudeenergiegesetz: Die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht hat Ihre Auftragsbücher gefüllt — und neue Steuerthemen geschaffen. Wir kennen die einschlägigen BMF-Schreiben und die Verzahnung mit § 35c EStG.
BEG-Förderung (Förderung): Bundesförderung für effiziente Gebäude: Welche Heizungsmaßnahme welche Zuschüsse oder steuerlichen Vorteile generiert. Wir richten die Buchung so ein, dass alle Förderungen sauber durchgereicht werden.
Reverse-Charge bei Großsanierungen (§ 13b UStG): Bei Sub- und Sub-Subunternehmer-Konstellationen — etwa bei Energetischen Sanierungen mit Bauträgern — ist § 13b Pflichtthema. Wir prüfen jeden Großvertrag im Voraus.
Abschlagsrechnungen (Anzahlungen): Bei mehrmonatigen Sanierungen sind Abschlagsrechnungen mit kumulativer Endrechnung Standard. Wir richten die Vorlagen rechtssicher ein und verhindern teure Rechenfehler bei der Schlussrechnung.
Wärmepumpen-Installation (Wärmepumpe): Privatperson, Geschäftskunde, Vermieter — jede Konstellation hat ihre eigene USt-Behandlung. Auch die Frage nach Anlagevermögen vs. Betriebskosten ist beim Endkunden anders als beim Vermieter.
Endkunde vs. Bauträger (B2C / B2B): Sanitärinstallation für Privatkunden, Heizungsbau für Bauträger, Industriekunden mit eigenem Gewerbe — die Abrechnung läuft jeweils anders. Wir schulen Ihre Büromitarbeitenden darauf.
IAB für Werkstattausstattung (§ 7g EStG): Lieferwagen, Werkzeug, Heizungs-Messtechnik — bis zu 50 Prozent vor der Anschaffung absetzen. Wir berechnen den optimalen IAB und behalten die 3-Jahres-Frist im Blick.
Bereitschafts- und Notdienste (Lohn): Notdienst-Pauschalen, Bereitschaftsgelder, Auslöse bei Auswärtsmontage — die korrekte lohnsteuerliche Behandlung spart bares Geld. Wir richten Ihre Lohnbuchhaltung darauf aus.
Gebäudeeffizienz im Video
Häufige Fragen
Gilt der Nullsteuersatz auch für Wärmepumpen?
Der Nullsteuersatz gilt gezielt für bestimmte Photovoltaikanlagen. Für Heizung und Wärmepumpe gelten die regulären Regeln – wir prüfen die Abgrenzung im Einzelfall.
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Weiterlesen →Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.