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Steuer-Rechner

Umsatzsteuer-Check für Plattform-Einnahmen

Wer ist Ihr Kunde, fällt deutsche Umsatzsteuer an und in welche Kennzahl gehört der Umsatz? Der Check ordnet Plattform-Auszahlungen, Kooperationen und Fan-Zahlungen in wenigen Klicks ein.

Rechenwerte Stand 25.10.2026kostenlosohne Datenspeicherung
§ 3a Abs. 2

Leistungen an Unternehmen: besteuert wird am Sitz des Kunden

Kennzahl 21 / 45

Nicht steuerbare Umsätze an EU- bzw. Drittland-Kunden

25.000 € / 100.000 €

Kleinunternehmergrenzen – nur im Inland steuerbare Umsätze zählen

Wer zahlt Ihnen das Geld?
Ihr Status bei der Umsatzsteuer

Deutsche Umsatzsteuer

–

Ihr Kunde / Leistungsort
–
Umsatzsteuer auf den Betrag
–
Kennzahl Voranmeldung
–
Zusammenfassende Meldung
–
Zählt zur Kleinunternehmergrenze
–

So rechnen wir

Creator erbringen in der Regel sonstige Leistungen: Werbung, Content, Lizenzen. Bei Plattformen gilt nach § 3 Abs. 11a UStG meist die Plattform selbst als Ihr Kunde. Für Leistungen an Unternehmer liegt der Ort der Leistung am Sitz des Kunden (§ 3a Abs. 2 UStG): Sitzt er im Ausland, ist der Umsatz in Deutschland nicht steuerbar. Bei EU-Kunden schuldet der Kunde die Steuer in seinem Land (Reverse Charge); Ihre Rechnung oder Gutschrift enthält dann keine deutsche Umsatzsteuer, aber beide USt-IdNr. und den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (§ 14a Abs. 1 UStG).

Bei Privatpersonen gilt grundsätzlich Ihr Sitz (§ 3a Abs. 1 UStG). Für digitale Leistungen an Privatpersonen im EU-Ausland gilt ab 10.000 € im Jahr der Ort des Kunden (§ 3a Abs. 5 UStG) – dann über das OSS-Verfahren. Der Verkauf von Waren (Merch) ist eine Lieferung mit eigenen Regeln.

Vereinfachung: Der Check unterstellt, dass Ihr Kunde als Unternehmer handelt, wenn er ein Unternehmen ist, und dass der Regelsteuersatz von 19 % gilt. Mehr dazu: Umsatzsteuer für Content Creator, Kleinunternehmerregelung 2026, Merch und OSS und Reverse Charge.

Häufige Fragen

Wer ist bei YouTube oder TikTok mein umsatzsteuerlicher Kunde?

In der Regel die Plattformgesellschaft, die Sie bezahlt und die Gutschrift ausstellt – bei YouTube und AdSense zum Beispiel Google Ireland. Maßgeblich ist der Vertragspartner, der auf Ihrer Auszahlung bzw. Gutschrift steht. Diesen Namen und Sitz tragen Sie im Check ein.

Zählen Plattform-Auszahlungen zur Kleinunternehmergrenze?

Nein, wenn die Plattform im Ausland sitzt: Diese Umsätze sind in Deutschland nicht steuerbar und zählen nicht zum Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG. Kooperationen mit deutschen Firmen und Zahlungen von Fans in Deutschland zählen dagegen mit.

Muss ich als Kleinunternehmer eine Zusammenfassende Meldung abgeben?

Nein. Kleinunternehmer sind von der Zusammenfassenden Meldung befreit (§ 18a Abs. 4 UStG). Regelbesteuerte Creator melden Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland dagegen vierteljährlich bzw. monatlich an das Bundeszentralamt für Steuern.

Wie werden Donations umsatzsteuerlich behandelt?

Das ist noch nicht höchstrichterlich geklärt: Beim Bundesfinanzhof ist das Verfahren V R 10/25 anhängig. Finanzgerichte haben Donations bei Livestreams bisher überwiegend als Entgelt für die Streaming-Leistung angesehen. Der Check behandelt Zahlungen von Fans deshalb wie Zahlungen von Privatpersonen.

Rechtsgrundlagen

  1. § 3a UStG – Ort der sonstigen Leistung
  2. § 3 Abs. 11a UStG – Plattform als Leistungsempfänger
  3. § 18a UStG – Zusammenfassende Meldung
  4. § 19 UStG – Kleinunternehmer
  5. § 14a UStG – Rechnungen in besonderen Fällen

Hinweis: Der Rechner liefert eine vereinfachte Orientierung auf Basis der Rechengrößen mit Stand 25.10.2026. Er ersetzt keine individuelle Berechnung und keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Ihre Eingaben werden nicht gespeichert oder übertragen.

Zahlen sind das eine. Gestaltung das andere.

Passt Ihr Anliegen zu uns, rechnen wir Ihren Fall im Detail durch und zeigen, wo sich Spielraum ergibt.

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