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Ratgeber · Gebäudedienstleistung

Minijob Reinigungskraft 2026: Stunden, Lohn und Abgaben

Wie viele Stunden darf eine Reinigungskraft 2026 im Minijob arbeiten? Grenze 603 €, Tariflohn 15,00 €, Abgaben, Aufzeichnungspflichten und Urlaub – mit Rechnung.

Stand: 27.10.20267 Min. LesezeitRedaktion Team CAPSIVERA
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Allgemeine Information der Redaktion Team CAPSIVERA – keine Steuerberatung im Einzelfall, ohne Gewähr.

Eine Reinigungskraft im Minijob darf 2026 regelmäßig höchstens 603 € im Monat verdienen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 1a SGB IV). Beim Branchenmindestlohn der Lohngruppe 1 von 15,00 € sind das höchstens 40,2 Stunden im Monat oder, mit verstetigtem Monatslohn, 9 volle Stunden pro Woche. Der Betrieb zahlt zusätzlich bis zu 31,17 % Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale plus den Beitrag zur Unfallversicherung.

Minijob-Grenze 2026 und maximale Stunden

Grenze und Branchenmindestlohn

Die Minijob-Grenze heißt offiziell Geringfügigkeitsgrenze. Sie ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Mit 13,90 € ergibt das für 2026 genau 603 €.

In der Gebäudereinigung reicht der gesetzliche Mindestlohn aber nicht. Für jeden Betrieb der Branche gilt der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn. Ab 1. Januar 2026 sind das:

  • Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung): 15,00 €

  • Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung): 18,40 €

Diese Löhne gelten auch für Minijobber. Wer mit 13,90 € rechnet, zahlt zu wenig. Welche Tätigkeit in welche Lohngruppe gehört, steht im Beitrag Lohngruppen in der Gebäudereinigung. Alle Mindestlöhne im Überblick finden Sie unter Mindestlohn Gebäudereinigung 2026.

Wie viele Stunden möglich sind

Bei 15,00 € pro Stunde passen 40,2 Stunden in die 603-€-Grenze (603 € ÷ 15,00 €). Für Lohngruppe 1 mit gleichbleibender Wochenarbeitszeit erlaubt der Tarifvertrag außerdem einen verstetigten Monatslohn. Er ist jeden Monat gleich hoch, egal ob der Monat 20 oder 23 Arbeitstage hat. Die Formel lautet: Stundenlohn × Wochenstunden ÷ 5 × 261 ÷ 12.

Wochenstunden

Rechnung

Monatslohn ab 1.1.2026

Minijob?

4

15,00 € × 4 ÷ 5 × 261 ÷ 12

261,00 €

ja

6

15,00 € × 6 ÷ 5 × 261 ÷ 12

391,50 €

ja

8

15,00 € × 8 ÷ 5 × 261 ÷ 12

522,00 €

ja

9

15,00 € × 9 ÷ 5 × 261 ÷ 12

587,25 €

ja

10

15,00 € × 10 ÷ 5 × 261 ÷ 12

652,50 €

nein, Midijob

Ergebnis: Mit 9 Wochenstunden bleibt die Reinigungskraft im Minijob, mit 10 nicht mehr. Für Glasreinigung nach Lohngruppe 6 ist die Grenze schon bei rund 32,7 Stunden im Monat erreicht (603 € ÷ 18,40 €).

Zwei Punkte verändern die Rechnung:

  • Zuschläge: Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sind zusätzlich zum verstetigten Monatslohn zu zahlen. Steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG zählen in der Sozialversicherung nicht zum Entgelt, solange der Stundenlohn, auf dem sie berechnet werden, 25 € nicht übersteigt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV). Steuerpflichtige Zuschläge zählen dagegen mit.

  • Gelegentliches Überschreiten: Ein unvorhersehbares Überschreiten, etwa durch eine Krankheitsvertretung, schadet nicht, wenn es in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres vorkommt (§ 8 Abs. 1b SGB IV). Geplante Mehrarbeit ist davon nicht gedeckt.

Den Monatsverdienst und die Abgaben können Sie mit dem Minijob-Rechner prüfen.

Was der Arbeitgeber an Abgaben zahlt

Für Minijobs in Betrieben zahlt der Arbeitgeber Pauschalbeiträge an die Minijob-Zentrale. Beispiel: Reinigungskraft, Lohngruppe 1, 9 Wochenstunden, verstetigter Monatslohn 587,25 €.

Abgabe 2026

Satz

Betrag im Monat

Krankenversicherung (pauschal)

13,00 %

76,34 €

Rentenversicherung (Arbeitgeber)

15,00 %

88,09 €

Pauschsteuer

2,00 %

11,74 €

Umlage U1 (Krankheit)

0,80 %

4,70 €

Umlage U2 (Mutterschaft)

0,22 %

1,29 €

Insolvenzgeldumlage

0,15 %

0,88 €

Summe Arbeitgeber (ohne Unfallversicherung)

31,17 %

183,04 €

Kosten Arbeitgeber gesamt (Lohn plus Abgaben)

–

770,29 €

Hinzu kommt der Beitrag zur Unfallversicherung. Für Gebäudereiniger ist das in der Regel die BG BAU. Der Betrag richtet sich nach dem eigenen Beitragsbescheid.

Die Reinigungskraft zahlt selbst 3,6 % Rentenversicherung, hier 21,14 €. Sie erhält dann 566,11 € ausgezahlt. Sie kann sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Den Arbeitgeberanteil von 15 % zahlen Sie trotzdem. Die U1-Umlage hat einen Vorteil: Bei Krankheit erstattet die Minijob-Zentrale 80 % des fortgezahlten Lohns. Mehr zum Begriff im Glossar unter Minijob.

Vom Minijob zum Midijob

Überschreitet der regelmäßige Verdienst 603 €, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr. Bis 2.000 € im Monat liegt sie im Übergangsbereich (§ 20 Abs. 2 SGB IV), umgangssprachlich Midijob. Dann gilt:

  • Statt der Pauschalen fallen reguläre Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an.

  • Der Arbeitnehmeranteil ist im Übergangsbereich reduziert und steigt mit dem Verdienst an.

  • Die Lohnsteuer wird nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (Steuerklasse) berechnet, die Pauschsteuer von 2 % entfällt.

Beispiel: Mit 10 Wochenstunden ergeben sich 652,50 € im Monat. Das ist ein Midijob. Mehr dazu im Glossar unter Midijob. Hat eine Reinigungskraft mehrere Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern, werden die Verdienste zusammengerechnet.

Ausblick: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 €. Nach der Formel des § 8 Abs. 1a SGB IV ergibt das rechnerisch eine Minijob-Grenze von 633 € (14,60 € × 130 ÷ 3 = 632,67 €, aufgerundet). Den Branchenmindestlohn für 2027 verhandeln die Tarifparteien noch; Stand 27. Oktober 2026 gibt es keinen Abschluss.

Pflichten: Sofortmeldung, Ausweis, Arbeitszeitaufzeichnung

Die Gebäudereinigung gehört zu den Branchen, die der Zoll mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) besonders prüft. Für Minijobber gelten deshalb dieselben Pflichten wie für Vollzeitkräfte:

  • Sofortmeldung: Spätestens bei Arbeitsbeginn melden Sie die Beschäftigung an die Datenstelle der Rentenversicherung (§ 28a Abs. 4 SGB IV). Das gilt auch für Minijobs.

  • Ausweis: Beschäftigte müssen bei der Arbeit einen Personalausweis oder Pass mitführen (§ 2a Abs. 1 SchwarzArbG). Sie müssen jede Person vorher nachweislich und schriftlich darauf hinweisen und diesen Hinweis aufbewahren (§ 2a Abs. 2 SchwarzArbG).

  • Arbeitszeit: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertags nach dem Arbeitstag aufzuzeichnen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren (§ 17 Abs. 1 MiLoG).

  • Fälligkeit: Der Mindestlohn ist spätestens am 15. des Folgemonats zu zahlen (§ 2 TV Mindestlohn Gebäudereinigung).

Urlaub und Lohnfortzahlung

Minijobber sind Teilzeitbeschäftigte. Sie haben dieselben Rechte wie Kolleginnen in Vollzeit, nur anteilig.

  • Urlaub: Nach dem Rahmentarifvertrag haben Beschäftigte 30 Arbeitstage Urlaub bei einer Fünf-Tage-Woche (Stand: Allgemeinverbindlicherklärung 2020). Bei weniger Arbeitstagen sinkt der Anspruch entsprechend. Beispiel: Wer an 2 Tagen pro Woche putzt, hat 30 × 2 ÷ 5 = 12 Urlaubstage.

  • Krankheit: Bis zu sechs Wochen wird der Lohn weitergezahlt, nach § 6 RTV der Durchschnittslohn der letzten zwölf Monate, mindestens der Tarifmindestlohn. In den ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses besteht noch kein Anspruch.

  • Feiertage: Fällt die Arbeit wegen eines gesetzlichen Feiertags aus, ist der Lohn trotzdem zu zahlen.

Privathaushalt oder Reinigungsfirma?

Entscheidend ist, wer Arbeitgeber ist. Arbeitet die Reinigungskraft für Ihre Firma, ist es ein gewerblicher Minijob, auch wenn sie in Privatwohnungen Ihrer Kunden putzt. Dann gelten Branchenmindestlohn, 31,17 % Pauschalabgaben und alle Pflichten oben.

Nur wenn ein Privathaushalt die Hilfe selbst beschäftigt, gilt das Haushaltsscheckverfahren (§ 8a SGB IV). Der Haushalt zahlt dann höchstens 14,62 % Abgaben einschließlich Unfallversicherung und kann 20 % der Kosten, höchstens 510 € im Jahr, von der Einkommensteuer abziehen (§ 35a Abs. 1 EStG). Für diese Beschäftigung gilt der gesetzliche Mindestlohn, und die Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG greift nicht.

Typische Fehler in der Praxis

  • Rechnen mit 13,90 € statt 15,00 €. Das unterschreitet den Branchenmindestlohn.

  • Glasreinigung im Minijob übersehen. Mit 18,40 € ist die 603-€-Grenze schon nach rund 32,7 Stunden erreicht.

  • Keine feste Wochenarbeitszeit. Ist bei Arbeit auf Abruf keine Wochenarbeitszeit vereinbart, gelten 20 Stunden als vereinbart (§ 12 Abs. 1 TzBfG). Der Lohnanspruch dafür sprengt jeden Minijob.

  • Fehlende Aufzeichnungen. Ohne tägliche Zeiterfassung lässt sich bei einer FKS-Prüfung nicht belegen, dass der Mindestlohn gezahlt wurde.

  • Urlaub nicht gewährt oder nicht bezahlt. Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub.

  • Weitere Minijobs nicht abgefragt. Liegt die Summe mehrerer Minijobs über 603 €, ist keiner davon mehr versicherungsfrei. Fragen Sie bei der Einstellung schriftlich nach weiteren Beschäftigungen, sonst drohen Beitragsnachforderungen.

Sonderfälle

  • Kurzfristige Aushilfe: Für eine Vertretung über wenige Wochen kann statt des Minijobs eine kurzfristige Beschäftigung passen. Hier gelten eigene Zeitgrenzen; die 603-€-Grenze spielt keine Rolle, solange die Tätigkeit nicht berufsmäßig ausgeübt wird.

  • Rentnerinnen und Rentner, Schüler, Studierende: Für sie gelten dieselben Grenzen und Abgaben.

  • Minijob neben Hauptjob: Ein erster Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung wird nicht mit dieser zusammengerechnet. Jeder weitere Minijob dagegen schon.

Wie sich Minijob-Abgaben in die Preise einrechnen lassen, zeigt der Beitrag Stundenverrechnungssatz in der Gebäudereinigung. Für Aufträge zwischen Reinigungsfirmen gilt die Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG. Weitere Themen der Branche finden Sie unter Gebäudedienstleistung. CAPSIVERA betreut Reinigungsbetriebe bei der Lohnabrechnung von Minijobs.

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Reinigungsfirma gründen 2026
Alle Schritte von der Gewerbeanmeldung bis zur ersten Reinigungskraft – mit Fristen, Mindestlöhnen und Grenzen für 2026.
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Kurz erklärt im Video

Minijob in der Reinigung: nur 40 StundenBeim Branchenmindestlohn bleiben im Minijob deutlich weniger Stunden übrig.
Minijob & Mindestlohn 2026Wie Mindestlohn und Verdienstgrenze zusammenhängen und wie viele Stunden im Minijob bleiben.

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Häufige Fragen

Wie viele Stunden darf eine Reinigungskraft 2026 im Minijob arbeiten?

Beim Branchenmindestlohn von 15,00 € (Lohngruppe 1) sind höchstens 40,2 Stunden im Monat möglich, weil die Minijob-Grenze 603 € beträgt. Mit verstetigtem Monatslohn sind das 9 volle Stunden pro Woche (587,25 € im Monat). Ab 10 Wochenstunden (652,50 €) wird der Minijob zum Midijob.

Welchen Stundenlohn muss ich einer Reinigungskraft im Minijob 2026 zahlen?

Reinigungsfirmen müssen auch Minijobbern den Branchenmindestlohn zahlen: ab 1. Januar 2026 15,00 € in der Innen- und Unterhaltsreinigung und 18,40 € in der Glas- und Fassadenreinigung. Der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € reicht in der Gebäudereinigung nicht aus.

Was kostet eine Minijob-Reinigungskraft den Arbeitgeber?

Zum Lohn kommen bis zu 31,17 % Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale: 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer und Umlagen von zusammen 1,17 %. Bei 587,25 € Monatslohn sind das 183,04 €, zusammen 770,29 €. Dazu kommt der Beitrag zur Unfallversicherung.

Haben Minijobber in der Reinigung Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung?

Ja. Minijobber haben anteilig denselben Urlaubsanspruch wie Vollzeitkräfte und erhalten bei Krankheit bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung. Nach dem Rahmentarifvertrag sind es 30 Urlaubstage bei einer Fünf-Tage-Woche, bei zwei Arbeitstagen pro Woche also 12 Tage. Über die Umlage U1 erstattet die Minijob-Zentrale 80 % des fortgezahlten Lohns.

Muss ich bei Minijobbern in der Gebäudereinigung die Arbeitszeit aufschreiben?

Ja. Nach § 17 MiLoG müssen Sie Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens nach sieben Tagen aufzeichnen und zwei Jahre aufbewahren. Zusätzlich gelten in der Gebäudereinigung die Sofortmeldung bei Arbeitsbeginn und die Pflicht der Beschäftigten, einen Ausweis mitzuführen.

Kann eine Putzhilfe im Privathaushalt über den Haushaltsscheck angemeldet werden?

Ja, wenn der Privathaushalt selbst Arbeitgeber ist. Dann zahlt er höchstens 14,62 % Abgaben und kann 20 % der Kosten, maximal 510 € im Jahr, von der Steuer abziehen. Ist die Reinigungskraft dagegen bei einer Reinigungsfirma angestellt, handelt es sich um einen gewerblichen Minijob.

Verwandte Themen

Quellen

  1. § 8 SGB IV – Geringfügige Beschäftigung – gesetze-im-internet.de
  2. Minijob-Zentrale: Abgaben und Steuern für Gewerbetreibende
  3. Minijob-Zentrale: Minijob-Beiträge 2026
  4. Minijob-Zentrale: Abgaben und Fristen bei Haushaltshilfen
  5. TV Mindestlohn Gebäudereinigung (GebäudeArbbV 10) – gesetze-im-internet.de
  6. § 17 MiLoG – Erstellen und Bereithalten von Dokumenten – gesetze-im-internet.de
  7. § 2a SchwarzArbG – Mitführungspflicht – gesetze-im-internet.de
  8. Deutsche Handwerks Zeitung: Rahmentarifvertrag Gebäudereiniger allgemeinverbindlich (2020)

Hinweis:Verfasst von der Redaktion Team CAPSIVERA. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 27.10.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall und begründet kein Mandatsverhältnis. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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