RTV-Maler-Tarif, Materialaufwand, § 13b UStG — wir kennen Ihre Branche.
Rahmentarifvertrag Maler, Akkordlohn-Abrechnung, Sub-Konstellationen mit Bauträgern, Investitionsabzugsbetrag für Gerüste und Spritzanlagen — Themen, die Ihre Standardkanzlei einmal im Jahr beim Jahresabschluss sieht. Wir täglich.
Diese Themen prägen die Steuer-Welt von Maler- und Stuckateurbetrieben.
Vom Akkordlohn nach RTV-Maler bis zur Schlechtwetter-Saison-KUG: Ihre Branche hat eigene Tarif-, Material- und Kalkulationsregeln, die nur Spezialisten kennen.
Rahmentarifvertrag Maler
Der RTV-Maler regelt Stundenlöhne, Akkordzuschläge und Lohngruppen. Wir richten Ihre Lohnabrechnung so ein, dass keine Tariferhöhung übersehen wird und die SOKA-Bau-Meldungen sauber durchlaufen.
Akkordlohn-Abrechnung
Maler arbeiten häufig nach Stück- und Quadratmeter-Akkord. Wir bilden die Akkord-Lohn-Mischformen in Ihrer Lohnbuchhaltung sauber ab — inklusive Mindestlohn-Prüfung pro Abrechnungsperiode.
Material und Lagerführung
Farben, Tapeten, Putz, Lacke — bei Materialanteilen über 20 Prozent des Auftragsvolumens wird die Inventur und die Materialeinzelabrechnung steuerlich relevant. Wir richten die Buchung darauf aus.
Reverse-Charge bei Sub-Aufträgen
Wenn Sie für Bauträger oder als Sub-Sub auf Großbaustellen arbeiten, ist § 13b UStG Pflichtthema. Wir prüfen jeden Großvertrag im Voraus und vermeiden teure Rechnungskorrekturen.
IAB für Gerüste, Spritzanlagen, Servicewagen
Bis zu 50 Prozent vor der Anschaffung absetzen: Standgerüste, Airless-Spritzgeräte, Lieferfahrzeuge, Tapezierwerkzeug. Wir berechnen den optimalen IAB und behalten die 3-Jahres-Frist im Blick.
Saison-Kurzarbeitergeld & Winterausfall
Auch das Maler-Handwerk ist saisonabhängig: Außenarbeiten im Winter sind oft nicht möglich. Wintergeld, Mehraufwands-Wintergeld und Saison-KUG holen wir für Ihre Mitarbeiter ab.
Endkunde vs. Bauträger
Renovierung für den Hauseigentümer ist eine andere USt-Welt als die Sanierung für den Bauträger. Wir schulen Ihre Büromitarbeitenden so, dass die Abrechnung von Anfang an stimmt.
Höhen- und Schadstoffzulagen
Hochhausarbeit, Asbestsanierung, Schimmelpilzbeseitigung — die Lohnzulagen unterliegen besonderen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regeln. Wir holen für Ihre Mitarbeiter alle Sachbezugs- und Pauschalierungsmöglichkeiten heraus.
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Häufige Fragen
Sind alle Malerarbeiten Bauleistungen?
Nein. Klassische Renovierungs- und Schönheitsreparaturen sind nicht immer Bauleistungen im Sinne des § 13b. Die Abgrenzung entscheidet über den Umsatzsteuer-Ausweis.
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Weiterlesen →Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.