Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer beim Einkauf von Waren oder Leistungen selbst bezahlt. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer können sich diese vom Finanzamt erstatten lassen bzw. mit der eigenen Umsatzsteuerschuld verrechnen (§ 15 UStG). Kleinunternehmer nach § 19 UStG haben keinen Vorsteuerabzug.
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Kurz erklärt am Beispiel
Ein Betrieb kauft Material für 1.190 € brutto (1.000 € netto + 190 € USt). Die 190 € Vorsteuer holt er sich über die Umsatzsteuer-Voranmeldung vom Finanzamt zurück.
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