Der Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde – unter der Annahme, dass er den Betrieb fortführt (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG). Er dient unter anderem der Bewertung von Entnahmen und Einlagen sowie der Teilwertabschreibung bei dauernder Wertminderung.
Kurz erklärt am Beispiel
Eine Maschine ist mit 2.000 € in der Bilanz aktiviert, ihr Wert im laufenden Betrieb liegt aber nur noch bei 1.200 € – dieser Teilwert kann angesetzt werden.
Weitere Begriffe
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