Der Steuermessbetrag (Gewerbesteuer-Messbetrag) ist die Rechengröße, aus der sich zusammen mit dem Hebesatz die Gewerbesteuer ergibt. Er entsteht, indem der Gewerbeertrag – nach Abzug des Freibetrags und Abrundung auf volle 100 € – mit der einheitlichen Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert wird (§ 11 Abs. 2 GewStG). Das Finanzamt setzt ihn im Gewerbesteuermessbescheid fest; die Gemeinde wendet darauf ihren Hebesatz an.
Mehr dazu: Gewerbesteuer & Freibetrag im Handwerk
Kurz erklärt am Beispiel
Ein Gewerbeertrag von 15.500 € × 3,5 % ergibt einen Steuermessbetrag von 542,50 €.
Weitere Begriffe
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