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Steuer-Glossar

Steuermessbetrag

Stand: 20.09.2026

Der Steuermessbetrag (Gewerbesteuer-Messbetrag) ist die Rechengröße, aus der sich zusammen mit dem Hebesatz die Gewerbesteuer ergibt. Er entsteht, indem der Gewerbeertrag – nach Abzug des Freibetrags und Abrundung auf volle 100 € – mit der einheitlichen Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert wird (§ 11 Abs. 2 GewStG). Das Finanzamt setzt ihn im Gewerbesteuermessbescheid fest; die Gemeinde wendet darauf ihren Hebesatz an.

Mehr dazu: Gewerbesteuer & Freibetrag im Handwerk

Kurz erklärt am Beispiel

Ein Gewerbeertrag von 15.500 € × 3,5 % ergibt einen Steuermessbetrag von 542,50 €.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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