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Steuer-Glossar

Stundenverrechnungssatz

Stand: 20.09.2026

Der Stundenverrechnungssatz ist der kostendeckende Verkaufspreis für eine produktive Arbeitsstunde – vor allem im Handwerk. Er sorgt dafür, dass eine verkaufte Stunde nicht nur den Lohn, sondern auch die anteiligen Gemeinkosten und einen Gewinnaufschlag deckt. Vereinfacht gilt: Stundenverrechnungssatz = (Lohnkosten + Gemeinkosten + Gewinnzuschlag) ÷ produktive Stunden. Entscheidend sind dabei die produktiven, also fakturierbaren Stunden und nicht die bezahlten Anwesenheitsstunden – Urlaub, Krankheit, Weiterbildung und Leerlauf verringern die verrechenbare Zeit deutlich. Ein zu niedrig angesetzter Satz führt schnell dazu, dass jede Arbeitsstunde einen Verlust einfährt.

Mehr dazu: Stundenverrechnungssatz im Handwerk

Kurz erklärt am Beispiel

Ein Betrieb rechnet Lohn, Gemeinkosten und Gewinn zusammen und teilt sie durch die tatsächlich fakturierbaren Stunden – so entsteht ein kostendeckender Stundenverrechnungssatz.

Weitere Begriffe

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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