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Steuer-Glossar

Steuerbescheid

Stand: 20.09.2026

Ein Steuerbescheid ist der schriftliche oder elektronische Verwaltungsakt, mit dem das Finanzamt eine Steuer festsetzt (§ 155 AO). Er wird der steuerpflichtigen Person bekannt gegeben und entfaltet seine Wirkung mit der Bekanntgabe. Wird er nicht innerhalb der Rechtsbehelfsfrist angefochten, wird er bestandskräftig und kann grundsätzlich nur noch unter engen Voraussetzungen geändert werden.

Kurz erklärt am Beispiel

Nach Abgabe der Einkommensteuererklärung setzt das Finanzamt die Steuer im Steuerbescheid fest und weist eine Nachzahlung oder Erstattung aus.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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