Das Stammkapital ist das in der Satzung festgelegte Grundkapital einer GmbH. Es muss nach § 5 GmbHG mindestens 25.000 Euro betragen; bei der Anmeldung müssen davon grundsätzlich mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kurz UG – ist eine Variante der GmbH und kann bereits ab einem Stammkapital von 1 Euro gegründet werden (§ 5a GmbHG). Als Ausgleich muss die UG ein Viertel ihres Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen, bis das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist und sie in eine reguläre GmbH umgewandelt werden kann.
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Kurz erklärt am Beispiel
Eine GmbH wird mit 25.000 Euro Stammkapital gegründet, von dem bei der Anmeldung mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein müssen.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.