Eine Rückstellung ist eine Verbindlichkeit, die dem Grunde nach wahrscheinlich, in ihrer Höhe und/oder ihrem Zeitpunkt aber ungewiss ist. Sie wird auf der Passivseite der Bilanz gebildet (§ 249 HGB) und mindert den Gewinn des Jahres, in dem die Ursache liegt. Typische Fälle sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, drohende Verluste oder Gewährleistungen.
Mehr dazu: Gewährleistungsrückstellung im Handwerk
Kurz erklärt am Beispiel
Ein Handwerksbetrieb bildet für mögliche Nachbesserungen aus laufenden Aufträgen eine Gewährleistungsrückstellung.
Weitere Begriffe
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