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Steuer-Glossar

Rückstellung

Stand: 20.09.2026

Eine Rückstellung ist eine Verbindlichkeit, die dem Grunde nach wahrscheinlich, in ihrer Höhe und/oder ihrem Zeitpunkt aber ungewiss ist. Sie wird auf der Passivseite der Bilanz gebildet (§ 249 HGB) und mindert den Gewinn des Jahres, in dem die Ursache liegt. Typische Fälle sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, drohende Verluste oder Gewährleistungen.

Mehr dazu: Gewährleistungsrückstellung im Handwerk

Kurz erklärt am Beispiel

Ein Handwerksbetrieb bildet für mögliche Nachbesserungen aus laufenden Aufträgen eine Gewährleistungsrückstellung.

Weitere Begriffe

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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