Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gibt an, über wie viele Jahre ein Wirtschaftsgut abgeschrieben wird. Als Orientierung dienen die amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums (BMF), die für zahlreiche Anlagegüter typische Nutzungsdauern ausweisen. Sie sind die Basis der linearen Abschreibung nach § 7 Abs. 1 EStG: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden gleichmäßig auf die Jahre der Nutzungsdauer verteilt.
Mehr dazu: Degressive Abschreibung: Der Investitions-Booster · Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) richtig abschreiben
Kurz erklärt am Beispiel
Für einen Büro-PC nennt die AfA-Tabelle drei Jahre Nutzungsdauer – die Kosten werden also über drei Jahre linear abgeschrieben.
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