Nachzahlungszinsen sind Zinsen auf Steuernachforderungen und gehören zur sogenannten Vollverzinsung nach § 233a AO, die spiegelbildlich auch Erstattungszinsen umfasst. Die Verzinsung beginnt erst 15 Monate nach Ablauf des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist (Karenzzeit). Der Zinssatz beträgt seit der Neuregelung 2022 – rückwirkend für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 – 0,15 % je Monat und damit 1,8 % pro Jahr (§ 238 AO).
Kurz erklärt am Beispiel
Ergibt die Einkommensteuer 2024 eine Nachzahlung, fallen ab April 2026 monatlich 0,15 % Zinsen darauf an.
Weitere Begriffe
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