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Steuer-Glossar

Meistergründungsprämie

Stand: 20.09.2026

Die Meistergründungsprämie ist eine regionale Landesförderung in Nordrhein-Westfalen (NRW) für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die sich selbstständig machen oder einen Betrieb übernehmen. Gefördert werden Existenzgründung und Betriebsübernahme im Handwerk. In NRW beträgt die Grundprämie bis zu 11.500 Euro; für eine Betriebsübernahme kommt ein Zuschlag von 2.000 Euro hinzu und für Frauen in unterrepräsentierten Handwerksberufen 2.500 Euro, sodass insgesamt bis zu 16.000 Euro möglich sind. Der Antrag wird über die zuständige Handwerkskammer (HWK) gestellt. Da es sich um ein Landesprogramm handelt, gelten außerhalb von NRW andere Regelungen; die konkreten Voraussetzungen und aktuellen Beträge sind bei der HWK zu erfragen.

Mehr dazu: Meistergründungsprämie NRW 2026

Kurz erklärt am Beispiel

Ein Tischlermeister, der in NRW einen Betrieb übernimmt, kann die Grundprämie zuzüglich des Übernahmezuschlags bei seiner Handwerkskammer beantragen.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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