Die lineare AfA (Absetzung für Abnutzung) verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren Wirtschaftsguts gleichmäßig über seine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 1 EStG). In jedem Jahr wird derselbe Betrag als Betriebsausgabe abgeschrieben; im Anschaffungsjahr erfolgt die AfA zeitanteilig (pro rata temporis) ab dem Monat der Anschaffung. Die Nutzungsdauer richtet sich in der Regel nach den amtlichen AfA-Tabellen.
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Kurz erklärt am Beispiel
Eine Maschine kostet 10.000 € netto bei 5 Jahren Nutzungsdauer. Linear werden jährlich 2.000 € (10.000 € ÷ 5) abgeschrieben.
Weitere Begriffe
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