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Steuer-Glossar

Handwerksrolle

Stand: 20.09.2026

Die Handwerksrolle ist das von der Handwerkskammer (HWK) geführte Verzeichnis der selbstständigen Handwerksbetriebe. Rechtsgrundlage ist die Handwerksordnung (HwO). Wer ein zulassungspflichtiges Handwerk der Anlage A zur HwO selbstständig als stehendes Gewerbe betreiben will, muss in die Handwerksrolle eingetragen sein. Voraussetzung ist in der Regel die bestandene Meisterprüfung im betreffenden Handwerk (Meisterpflicht); daneben gibt es Ausnahmen, etwa die Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO oder eine Ausnahmebewilligung. Zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerbe (Anlagen B1 und B2) werden nicht in die Handwerksrolle, sondern gesondert bei der HWK erfasst.

Mehr dazu: Handwerksrolle: Eintragung & Meisterpflicht

Kurz erklärt am Beispiel

Wer sich als Elektrotechniker selbstständig macht, muss sich mit Meistertitel in die Handwerksrolle der Handwerkskammer eintragen lassen.

Weitere Begriffe

Zum Glossar A–Z

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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