Die Grundsteuer ist eine jährlich wiederkehrende Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden; erhoben wird sie von der Gemeinde. Zum 1. Januar 2025 ist die Grundsteuerreform in Kraft getreten: Grundlage sind seither neu ermittelte Grundstückswerte, nachdem das Bundesverfassungsgericht die alten Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Höhe ergibt sich aus dem Grundsteuerwert, der gesetzlichen Steuermesszahl und dem Hebesatz, den jede Gemeinde individuell festlegt.
Kurz erklärt am Beispiel
Aus Grundsteuerwert und Steuermesszahl ergibt sich der Grundsteuermessbetrag; multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde ergibt sich die jährlich zu zahlende Grundsteuer.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.