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Steuer-Glossar

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Stand: 20.09.2026

Geringwertige Wirtschaftsgüter sind bewegliche, abnutzbare und selbständig nutzbare Anlagegüter mit niedrigen Anschaffungskosten. Bis 800 € netto können sie im Anschaffungsjahr sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe abgeschrieben werden, statt sie über die Nutzungsdauer zu verteilen (§ 6 Abs. 2 EStG).

Mehr dazu: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) richtig abschreiben · Degressive Abschreibung: Der Investitions-Booster · Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG): Steuern vorziehen

Kurz erklärt am Beispiel

Ein neuer Bürostuhl für 250 € netto wird nicht über Jahre abgeschrieben, sondern sofort im Anschaffungsjahr komplett als Betriebsausgabe gebucht.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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