Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der als steuerfreies Existenzminimum von der Einkommensteuer verschont bleibt (§ 32a EStG). Bis zu dieser Höhe fällt keine Einkommensteuer an; erst darüber setzt der Steuertarif ein. Für Einzelveranlagte beträgt er 2025 12.096 € und 2026 12.348 €, bei Zusammenveranlagung von Ehegatten jeweils das Doppelte. Er wird regelmäßig angehoben, um das Existenzminimum steuerfrei zu stellen.
Kurz erklärt am Beispiel
Wer 2026 als Alleinstehender ein zu versteuerndes Einkommen von 12.000 € hat, zahlt keine Einkommensteuer – der Betrag liegt unter dem Grundfreibetrag von 12.348 €.
Weitere Begriffe
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.